Im Jahr 2017 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 39 478 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 12,8 Prozent mehr als im Jahr 2016 (35 011). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, wurde in 13,3 Prozent der Fälle (4 909) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.

 

In 5 727 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 12 494 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 16 348 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand. Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war das betreffende Kind in 36,6 Prozent der Fälle zwischen zehn und 17 Jahren alt.

 

Mehr als jedes vierte Kind (26,3 Prozent) war jünger als drei Jahre alt. Die Jugendämter in NRW wurden in jedem vierten Fall (9 831) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (6 978) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,3 Prozent (5 261) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.

 

Die Daten zu den Gefährdungsscheinschätzungen werden seit 2012 erhoben. Seitdem ist deren Zahl um 40,6 Prozent gestiegen. Die Zahl der Fälle, in denen eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde, ist um 25,3 Prozent gestiegen. Stärker (+54,5 Prozent) nahm die Zahl der Fälle zu, in denen keine Gefährdung und kein Hilfebedarf aus der Gefährdungseinschätzung abgeleitet wurden. (IT.NRW).


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