Bundesarchiv_Bild_183-1987-

Demonstration- Während der Kampfdemonstration zum 1. Mai 1987 in der Karl-Marx-Allee Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 183-1987-0501-019 / Zimmermann, Peter / CC-BY-SA

Der Feiertag 1. Mai auch Tag der Arbeit resultiert aus der Arbeiterbewegung Nordamerikas. Zur Durchsetzung des 8-Stunden-Tages streikten die Arbeiter 1886 zum 1. Mai. Traditionell ist der 1. Mai, in Amerika, der sogenannte moving day. Zu dieser Gelegenheit wurde der Arbeitsplatz oder Wohnort gewechselt.

Auch in einer Chicagoer Fabrik für landwirtschaftliche Geräte kam es zu einem Streik gegen den 12 Stunden Tag bei einer Entlohnung von 3$ die Stunde. Als Reaktion auf den Streik sperrte die Geschäftsleitung die Arbeiter aus und wollte die 800 bis 1000 Stellen mit Einwanderern besetzen. Allerdings meldeten sich nur ca. 300 neue Arbeiter. Dieser Streik gilt bis heute als großer Sieg für die Gewerkschaften Nordamerikas.

In Deutschland ist der 1. Mai per Gesetz seit 1919 eigentlich einmalig als Feiertag festgelegt worden. 1933 wurde der Feiertag von der NSDAP zum gesetzlichen Feiertag bestimmt und nach 1945 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Der 1. Mai hat seit dem als gesetzlicher Feiertag Bestand. Aber auch schon vor 1919 wurden von den Gewerkschaften Demonstrationen zum 1. Mai organisiert. Dies ist bis zum heutigen Tage so geblieben.


«« vorheriger Beitrag: Auf Buchsbaumblattfloh achten

nächster Beitrag: Nachtwächter macht seine Runde »»