In den vergangenen Jahren sorgte immer pünktlich zu den Sommermonaten ein besonderes Thema für Verwirrung bei Urlaubern, die mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren: Der fehlende Quer- bzw. Bindestrich auf dem Nummernschild, der aber trotzdem im Fahrzeugschein enthalten ist.
Der Kreis Lippe stellt hierzu fest: Beide Schreibweisen, ob mit oder ohne Bindestrich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sind gültig. Daher sind die Dokumente auch nicht fehlerhaft, wenn sie einen Bindestrich enthalten. Mit der verbindlichen Einführung des EU-Kennzeichens im Jahr 2000 entfällt der Bindestrich zwischen dem Landkreiskürzel und den Buchstaben der jeweiligen Autonummer auf dem Kennzeichen. Seit einem Erlass des Verkehrsministeriums NRW im Jahr 2012, dass bei künftigen Zulassungen eine einheitliche Schreibweise sichergestellt werden soll, werden auch im Kreis Lippe alle Zulassungsbescheinigungen Teil I ohne Bindestrich ausgestellt. Zudem wurden im gleichen Jahr vom Auswärtigen Amt alle EU-Staaten darüber informiert, dass beide Schreibweisen, mit und ohne Bindestrich, in Deutschland zulässig seien. Daher bestehe auch für keinen Bürger der Grund, seine vorhandenen Fahrzeugpapiere umzutauschen. Soweit Fahrzeughalter dennoch einen Umtausch der Fahrzeugpapiere beantragen, hätten sie dafür die vollen Gebühren zu entrichten, so das Ministerium. Diese Vorgabe wird vom Kreis Lippe beachtet.
„Wir möchten an dieser Stelle alle Bürger beruhigen, die mit ihrem Auto in den Urlaub fahren möchten“, sagt Brigitte Nolting, Fachbereichsleiterin Ordnung, Verkehr, Integration beim Kreis Lippe. „Leider erhält dieses Thema oft eine Plattform in den Medien, die den Hörer oder Leser aufschrecken lassen. Zudem ist uns kein Fall bekannt und uns wurde auch noch kein Bußgeldbescheid aus dem Ausland vorgelegt, der sich auf die Bindestrich-Problematik bezog“, ergänzt Nolting.
Übrigens: Bis zur Einführung des EU-Kennzeichens (blaues EU-Feld im linken Bereich des Schildes), war auf den Kennzeichen ein Bindestrich vorhanden. Aufgrund des geringen Platzes zwischen dem Unterscheidungszeichen (LIP) und der Erkennungsnummer entfiel der Bindestrich. Die Trennung erfolgt seitdem optisch nur noch durch den Abstand der Buchstaben und der Siegelplaketten. Im Zulassungsbescheid Teil I wurde diese Änderung bis 2012 dagegen nicht vorgenommen. Hier blieb es – bundesweit – bei der Schreibweise mit Bindestrich. Demnach handelt es sich nicht ausschließlich um ein lippisches Problem und auch nicht um einen Fehler der Zulassungsbehörde.
Pressemeldung Kreis Lippe