Bereits in der Sitzung am 24. September 2015 wurde die öffentliche Auslegung bezüglich der Thematik „Vorrangflächen für Windkraftanlagen“ beschlossen. Dieses Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 3. November bis zum 2. Dezember 2015 durchgeführt und im Resultat ist eine Vielzahl von Anregungen und Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen. Fachplaner Jürgen Bölte vom beauftragten Planungsbüro Bölte, hat alle städtebaulichen und naturschutzfachlichen Belange gewichtet, hieraus eine Empfehlung für die Behandlung der Stellungnahmen und die Darstellung von Vorranggebieten erarbeitet und stellte sie den Ausschussmitgliedern in der vergangenen Sitzung am 16.12.2015 vor.
Im Wesentlichen richteten sich kritische Stimmen gegen zu geringe Abstände von Anwohnern und zu wenig Berücksichtigung für den Artenschutz von Tieren. Rechtlich gesehen entsprechen die geplanten Vorrangflächen jedoch den Anforderungen mit einer Ausnahme. Hier sei dem Planungsbüro ein Fehler unterlaufen, der sich jedoch laut Aussage des Fachplaners schnell korrigieren ließe. Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen wird nun etwas Neues erarbeitet und es kommt erneut zur Offenlegung. Harald Wagner von der Verwaltung erklärte: „Nageln Sie mich bitte nicht auf einen ganz genauen Termin fest, ich gehe jedoch davon aus, dass wir das Beteiligungsverfahren von Mitte Januar bis Mitte März durchführen und hier dann im März erneut zur Abstimmung kommen können. Große Änderungen sind bei den Stellungnahmen nicht zu erwarten.“
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