Politik-Blomberg-Ausschuss-Bauen-UmweltAufwendige Beratungen hatte es schon im Vorfeld gegeben, so auch in der gestrigen Sitzung des Fachausschuss Bauen und Umwelt. Unsere Redaktion hat den Bericht zum Thema „Straßensanierung“ daher in zwei Teile gegliedert.

 

Teil 1: Die im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg einsehbare Prioritätenliste zum Straßenbauunterhaltungsprogramm 2017 wurde in der vorgestellten Form in gestriger Sitzung das Fachausschusses (Bauen und Umwelt) zur Umsetzung des Haushaltsplanjahres 2017 einstimmig beschlossen. In Ergänzung wird den Bürgern auch das erarbeitete Arbeitsprogramm von 2018 bis 2021 für eine bessere Transparenz zur Verfügung gestellt. Dazu mehr in Teil 2. In der Begründung heißt es: „Bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017 sollte möglichst auch das weitere Vorgehen für den Bereich der Straßenunterhaltung festgelegt werden, da der Umfang und die Reihenfolge der vorgesehenen Maßnahmen sowohl im Hinblick auf das anzusetzende Kostenvolumen als aber auch die Unterteilung in „konsumtive“ sowie „investive“ Maßnahmen unmittelbaren Einfluss auf den Haushalt haben. Die zeitliche Abarbeitung der Einzelmaßnahmen ist zur Arbeitserleichterung bereits vorsortiert, die jeweiligen Maßnahmen sind mit den zu erwartenden überschläglichen Baukosten versehen worden und auch jeweils in die Kategorien „Unterhaltung“ bzw. „Investition“ unterteilt.

 

Zur Vervollständigung der Liste und zur besseren Übersicht ist auch noch einmal das „Investitionsprogramm des Jahres 2016“ im Ratsinformationssystem einsehbar. Zum Einstieg in die Diskussion war verwaltungsseitig der Entwurf der zukünftigen Prioritätenliste ab dem Jahr 2017 ff. – zunächst für den Betrachtungszeitraum der nächsten fünf Jahre – erarbeitet worden. Zur Veranschaulichung und Festlegung der weiteren Priorität hatte bereits eine Bereisung aller benannten Maßnahmen stattgefunden. Das im Entwurf der Prioritätenliste vorgesehene Volumen der Straßenunterhaltung der überschläglich nächsten fünf Jahre beträgt dabei in Summe rund 1.158.100 Euro. Diese Summe ist zunächst in etwa gleichbleibende Jahresansätze in Höhe von im Mittel 235.000 Euro pro Jahr, unter Betrachtung der jeweiligen Dringlichkeit der Einzelmaßnahme, unterteilt worden, um eine gleichmäßige finanzielle Belastung der einzelnen Kalenderjahre anzustreben. Fachlich und sachlich bedingte Verschiebungen sind dabei generell noch möglich, heißt es aus den Reihen der Verwaltung, und weiter: Bei den weiteren Beratungen ist zudem Folgendes zu beachten:

 

Zu den Einzelmaßnahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung sind dann ggf. noch diejenigen Maßnahmen hinzuzurechnen, die sich z. B. aus der Erschließung neuer Baugebiete oder aus dem fälligen Straßenendausbau bisher lediglich als Baustraßen ausgebauten Straßenzüge ergeben können (Bebauungspläne). Nachrichtlich und der Vollständigkeit halber sind auch diese Maßnahmen hier mit aufgeführt, wenn auch zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Ausbaus (jeweils in Abhängigkeit von der Erschließungsgeschwindigkeit) und die anfallenden Baukosten getroffen werden kann.

 

Es sind dies folgende Bebauungsplangebiete:
– BBPL. 01/07/02 südl. Hamburger Berg (2. BA)
– BBPL. 01/21 Hinter dem Saulsiek (Saulsiek II)
– BBPL. 02/01 Altendonop
– BBPL. 08/01 Eschenbruch (Eichenkamp) (2. BA)
– BBPL. 10/2b Herrentrup (2. BA)
– BBPL. 16/04 Reelkirchen (Ehlertsberg)
– BBPL. 10/02 Istrup (Grawinkel) – Baugebiet Donop, Tiemannskamp / Erweiterung
– BBPL. 01/09 Bexten / Straßenendausbau
– BBPL 09/04 Baugebiet Großenmarpe, Grasweg, Erweiterung Teil II

 

Industrie- und Gewerbeflächen:
– BBPL. 01/12 Im Felde Ohlentrup (Am Diestelbach)
– BBPL. 01/12 Im Felde Ohlentrup (Westerholz)
– sowie der Nederlandpark (geplante Übernahme der Infrastruktur aus der Insolvenz des Erschließungsträgers).

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass in den konkreten Einzelmaßnahmen jeweils auch die Frage der Beteiligung der jeweiligen Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten auf der Grundlage des KAG / BauGB noch im Einzelfall genauer zu prüfen sein wird. Im Hinblick auf die Planungssicherheit sowohl der Verwaltung als auch der jeweils betroffenen Anwohner und deren frühzeitiger Benachrichtigung wäre es zudem hilfreich, die Liste in Grundzügen nach deren Beratung durch den Fachausschuss dann in den beschlossenen Grundzügen auch der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Dies hätte u. a. auch den Vorteil, dass sich die von diesen Straßenbaumaßnahmen Betroffenen dann auch frühzeitig auf die auf sie ggf. zukommende finanzielle Belastung einstellen könnten. Dabei muss dann die genaue zeitliche Abfolge der Einzelmaßnahmen in den Folgejahren keinesfalls bis ins Detail festgelegt werden, hilfreich wäre bereits die Bekanntgabe der Festlegung, welche Straßenzüge in den kommenden Jahren überhaupt für eine Sanierung mit der daraus resultierenden Belastung für die Anwohner zur Debatte stehen.


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