- Effizienzlabel für Elektrogeräte werden langsam reformiert. Es wird wieder nur die Gruppen „A“ bis „G“ geben, und Grenzwerte müssen neu definiert werden.
- Fernsehgeräte bekommen ein geändertes Effizienzlabel.
- Wer selbst Strom erzeugt, wird stärker zur Kasse gebeten. Alle, die ihre kleine Photovoltaikanlage modernisieren oder auch erweitern möchten, sollten dafür das nächste Jahr nutzen.
- Der bevollmächtigte Schornsteinfeger wird alten Heizungen bis zum Baujahr 1991 ein Energielabel verpassen.
- Neu installierte Holzheizungen müssen hinsichtlich Effizienz und Ausstoß von Abgasen Auflagen erfüllen.
- Wasserspeicher bis zu einem Volumen von 2.000 Litern müssen deutlich besser isoliert werden, um den Verlust an Wärme zu verringern. Das wird voraussichtlich die Preise steigen lassen.
- Bei Staubsaugern wird die Watt-Leistung fast halbiert. Statt wie bislang mit bis zu 1.600 Watt für Sauberkeit zu sorgen, sind künftig nur noch maximal 900 Watt erlaubt.
- Für einige Haushalte werden Smart Meter Pflicht. Wegen der elektronischen Stromzähler werden sich die jährlichen Kosten erhöhen.
- Die EEG-Umlage steigt; alle Verbraucher müssen sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zahlen.
- ICE 4: Der neue Hoffnungsträger der Deutschen Bahn rollt mit Stellplätzen für Velos und einem besseren WLAN.
- Motorräder müssen sauberer und leiser sein: Ab dem neuen Jahr werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen.
- Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten künftig attraktiver werden unter anderem dank Gratis-Stellflächen.
- Rauchmelder: In NRW endet die Übergangsfrist für ältere Gebäude. Ab 2017 müssen auch sie über die Warngeräte verfügen.
Effizienzlabel für Elektrogeräte werden langsam reformiert. Es wird wieder nur die Gruppen „A“ bis „G“ geben, und Grenzwerte müssen neu definiert werden.
Effizienzlabel für Elektrogeräte sollen aussagekräftiger werden, bleiben aber zunächst einmal, wie sie sind. Zwar soll eine EU-Verordnung zur Reform der Label am 1. Januar 2017 in Kraft treten, doch bis sich das im Handel bemerkbar macht, wird noch viel Zeit vergehen. Vorgesehen ist, dass die Skala künftig wieder auf die Effizienzklassen A bis G beschränkt wird; die Klassen A+ bis A+++ sollen entfallen. Alle Geräte müssen demgemäß neu eingruppiert, die Grenzwerte für alle Gerätetypen neu definiert werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung zu Beginn des nächsten Jahres wird erst mit diesen Vorarbeiten begonnen.
Fernsehgeräte bekommen ein geändertes Effizienzlabel.
Ab 1. Januar 2017 gilt ein Effizienzlabel mit den Klassen von A++ bis E. Die bisherige Klasse F entfällt somit, und statt A+ ist nun A++ die Top-Kategorie. Freiwillig dürfen Hersteller auch schon die Skala A+++ bis D nutzen.
Wer selbst Strom erzeugt, wird stärker zur Kasse gebeten. Alle, die ihre kleine Photovoltaikanlage modernisieren oder auch erweitern möchten, sollten dafür das nächste Jahr nutzen.
Wer Strom erzeugt und selbst verbraucht, muss dafür im nächsten Jahr mehr zahlen. Bislang werden für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 35 Prozent der EEG-Umlage fällig; ab 1. Januar 2017 sind es 40 Prozent. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind aber für die ersten 10.000 selbstgenutzten Kilowattstunden pro Jahr weiterhin von der Umlage befreit. Damit müssen zumindest die Besitzer der meisten Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gar keine Umlage bezahlen.
Wer seine bestehende, kleine Photovoltaikanlage modernisieren oder erweitern möchte, sollte dafür allerdings das Jahr 2017 nutzen. Denn ab 2018 entfällt für jede Bestandsanlage nach einer Modernisierung, Erweiterung oder sogenannter Ertüchtigung die Komplettbefreiung von der EEG-Umlage. Dann muss für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein zunächst 20-prozentiger Anteil der Umlage gezahlt werden. Bis dahin aber bleiben Anlagen, sofern ihre bislang installierte Leistung nur um bis zu 30 Prozent erweitert wird, noch vollständig befreit.
Der bevollmächtigte Schornsteinfeger wird alten Heizungen bis zum Baujahr 1991 ein Energielabel verpassen.
Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden, erhalten ab 1. Januar 2017 beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers – der sogenannten Feuerstättenschau ein Effizienzlabel. Das zum Jahresbeginn 2016 freiwillig eingeführte Etikett ist dann Pflicht. In den Folgejahren werden immer jüngere Geräte einbezogen, bis ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Label erhalten. Das Etikett ordnet die Heizung einer Effizienzklasse von A+ bis G zu und macht so deutlich, wie sparsam sie Energie einsetzt.
Neu installierte Holzheizungen müssen hinsichtlich Effizienz und Ausstoß von Abgasen Auflagen erfüllen.
Alle neuen Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 kW. Bis zu einer Leistung von 70 kW erhalten die Geräte zudem ein Effizienzlabel, das die Klassen A+++ bis G ausweist.
Alte Kaminöfen müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Kaminöfen, deren Typenschild ein Datum vor dem 1. Januar 1985 ausweist, müssen 2017 ausgetauscht oder aufgerüstet werden. Ab 1. Januar 2018 dürfen sie ohne Nachweis, dass sie gemäß dem Stand der Technik weniger Staub in die Luft ausstoßen, nicht mehr betrieben werden.
Wasserspeicher bis zu einem Volumen von 2.000 Litern müssen deutlich besser isoliert werden, um den Verlust an Wärme zu verringern. Das wird voraussichtlich die Preise steigen lassen.
Ab dem 26. September 2017 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von neuen Wärmepumpen, Elektroheizkesseln, Blockheizkraftwerken (BHKW) der Klassen Mikro und Mini BHKW sowie Niedertemperaturwärmepumpen. Neu sind dann ebenfalls Mindestanforderungen an die Wärmeverluste von Warmwasserspeichern bis zu einem Volumen von 2.000 Litern. Um diese zu erfüllen, muss die Wärmedämmung der Geräte deutlich verbessert werden. Zu erwarten ist, dass die Geräte vermehrt vakuumisoliert werden und die Preise steigen. Wegen dieser Änderung löst beim Effizienzlabel für Warmwasserspeicher die neue Klasse „A+“ das „A“ als Top-Kategorie ab.
Bei Staubsaugern wird die Watt-Leistung fast halbiert. Statt wie bislang mit bis zu 1.600 Watt für Sauberkeit zu sorgen, sind künftig nur noch maximal 900 Watt erlaubt.
Ab 1. September 2017 dürfen neue Staubsauger für den Haushaltsbereich nur noch maximal eine Leistung von 900 Watt haben. Bislang sind 1.600 Watt zulässig. Der jährliche Stromverbrauch darf nach dem Stichtag nur noch höchstens 43 Kilowattstunden statt wie bislang 62 Kilowattstunden betragen. Das Betriebsgeräusch darf nicht lauter als 80 Dezibel sein. Für die Saugkraft werden Mindestwerte festgeschrieben: 98 Prozent auf Hartböden und 75 Prozent auf weichen Untergründen müssen neue Modelle ab September erreichen. Auch das Effizienzlabel für Staubsauger wird angepasst. Statt von A bis G reicht die Skala der darauf verzeichneten Effizienzklassen ab 1. September 2017 von A+++ bis D.
Für einige Haushalte werden Smart Meter Pflicht. Wegen der elektronischen Stromzähler werden sich die jährlichen Kosten erhöhen.
Im Jahr 2017 müssen erstmals sogenannte Smart Meter eingebaut werden also elektronische Stromzähler, die den tatsächlichen Verbrauch sowie Nutzungszeiten anzeigen und automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übermitteln. Betroffen sind davon zunächst nur zwei Gruppen von Haushalten: alle, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Und diejenigen Verbraucher, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt Nennleistung betreiben.
Den Einbau übernimmt der jeweils zuständige Betreiber der Messstelle; die Haushalte selbst müssen nicht aktiv werden. Allerdings kommen jährliche Kosten auf die Verbraucher zu, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt. Die liegen für die aktuell betroffenen Haushalte bei 130 Euro (bei mehr als 10.000 kWh Verbrauch) beziehungsweise bei 100 Euro für Anlagenbetreiber (bis 15 Kilowatt Peak Leistung). Ein eventuell nötiger Umbau des Zählerschranks kann weitere Kosten verursachen.
Die EEG-Umlage steigt; alle Verbraucher müssen sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zahlen.
Die EEG-Umlage auf Strom erhöht sich zum 1. Januar 2017 um gut 0,5 Cent netto auf den neuen Rekordwert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Andere Umlagen, Abgaben und Steuern erhöhen sich nur moderat, manche sinken sogar. Insgesamt steigt die Summe der Steuern, Abgaben und Umlagen bei Strom netto um 0,46 Cent pro Kilowattstunde an. Da die Anbieter ihren Strom in den vergangenen zwei Jahren sehr günstig einkaufen konnten, können die meisten Gesellschaften nun den Anstieg ausgleichen und müssen ihn nicht an ihre Kunden weitergeben.
Eine etwas andere Situation gibt es bei den Netzentgelten. Für die Stromübertragung müssen die Versorger in weiten Teilen Deutschlands ab 2017 selbst deutlich tiefer in die Tasche greifen. Diese Erhöhung geben sie teils an ihre Kunden weiter.
Die meisten Verbraucher in NRW jedoch können erwarten, dass die Preise nicht angehoben werden, weil die Netzentgelte hier im Schnitt unverändert bleiben. Der größte Netzbetreiber in NRW hält seine Netzentgelte konstant; in einigen Gebieten werden die Entgelte jedoch gering steigen, in anderen wiederum sogar fallen.
Einen guten Grund, wegen der Entwicklung von Abgaben und Entgelten die Preise zu erhöhen, haben die meisten Stromanbieter in NRW somit nicht.
ICE 4: Der neue Hoffnungsträger der Deutschen Bahn rollt mit Stellplätzen für Velos und einem besseren WLAN.
Zwar wird der neue ICE 4 erst im Dezember 2017 im Regelbetrieb aufs Gleis gesetzt, doch auf die Verbesserungen freuen dürfen sich Bahnfahrer schon jetzt: Künftig wird es 150 ICE-Fahrten mehr pro Tag geben. Neu auch, dass an nummerierten Stellplätzen im Endwagen des Zuges bis zu acht Fahrräder – an festen Haltegurten untergebracht – mitgenommen werden können. Außerdem sind die Züge mit neuester WLAN-Technologie ausgestattet. Das System greift während der Fahrt auf die jeweils schnellsten Datennetze (LTE, 3G) zu und bündelt stets die Kapazitäten der Netzbetreiber, sodass höhere Datenvolumina verarbeitet werden. So können Reisende schneller und stabiler surfen.
Motorräder müssen sauberer und leiser sein: Ab dem neuen Jahr werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen.
Die Norm gilt zwar schon seit Anfang 2016, aber bisher nur für Motorräder, die im Laufe des Jahres neu auf den Markt gekommen sind. Für Modelle, die bereits früher eine Typenzulassung in der EU hatten, läuft die Übergangsfrist am 31. Dezember definitiv aus. Sie dürfen nicht mehr erstmals zugelassen werden, falls sie nicht der Euro-4-Norm entsprechen. Vielen beliebten Modellen beschert die Verordnung aus Brüssel „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- und dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ das Zulassungs-Aus. Die Hersteller werden sie aus dem Angebot nehmen.
Vor allem im Fokus der EU-Verordnung: die Grenzwerte, die die neuen Zweiräder ab 2017 beim Ausstoß von Schadstoffen einhalten müssen. Die Euro-4-Norm erlaubt höchstens 1.140 Milligramm (mg) je Kilometer (km). Bislang waren es 2000 mg/km. Bei den unverbrannten Kohlenwasserstoffen durften es bisher 800 mg/km sein, sofern das Motorrad weniger als 150 Kubikzentimeter (cm3) Hubraum hatte. Darüber lag der Grenzwert bei 300 mg/km. Diese Grenze ist entfallen; stattdessen ist künftig die eingetragene Höchstgeschwindigkeit entscheidend. So sind nur noch 170 mg/km erlaubt, es sei denn, die Maschine schafft nicht mehr als 130 km/h. Bei diesen Bikes dürfen es 380 mg/km an unverbrannten Kohlenwasserstoffen sein.
Darüber hinaus schreibt die EU vor, dass erstmals zugelassene Motorräder leiser sind. Zudem müssen alle neuen Modelle über ein Onboard-Diagnose-System verfügen; damit sollen während der Fahrt ständig sämtliche Systeme überwacht werden, die den Ausstoß von Abgasen beeinflussen. Auch hat die EU die Anforderungen an die dauerhafte Haltbarkeit von Katalysatoren verschärft.
- Mehr Sicherheit durch ABS
Nicht zuletzt verordnet die EU Bikern mehr Sicherheit: Ab Januar 2017 müssen nach den neuen Zulassungsregeln Maschinen mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum ein Antiblockiersystem (ABS) – die vom Auto bekannte Stabilitätskontrolle – als serienmäßige Ausstattung an Bord haben. Ziel dabei ist es, die Unfallzahlen insgesamt weiter zu senken und Motorradunfälle mit tödlichem Ausgang zu verhindern.
- Bestandsschutz
Wer sein motorisiertes Zweirad bereits zugelassen hat, genießt Bestandsschutz: Bei den TÜV-Prüfungen alle zwei Jahre muss das Gefährt nur die Bedingungen erfüllen, die zum Zeitpunkt der Zulassung gültig waren. Der Bestandsschutz erlischt auch dann nicht, wenn das Motorrad etwa in den Wintermonaten vorübergehend stillgelegt war. Euro 4 gilt nur bei 2017 erstmals zugelassenen Modellen. Somit müssen bereits zugelassene Motorräder auch nicht nachträglich mit einem ABS-System ausgerüstet werden.
Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten künftig attraktiver werden unter anderem dank Gratis-Stellflächen.
Das Bundesverkehrsministerium will den Bundesländern im nächsten Jahr die Möglichkeit einräumen, Sonderparkplätze einzurichten oder kostenfreies Parken für Carsharing-Fahrzeuge zu gestatten. Ob die Länder und Kommunen die Spielräume des neuen Gesetzes tatsächlich nutzen, ist ihnen überlassen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden; er wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. September 2017.
Rauchmelder: In NRW endet die Übergangsfrist für ältere Gebäude. Ab 2017 müssen auch sie über die Warngeräte verfügen. In Berlin sind sie ab nächstem Jahr in Neubauten ein Muss.
In Nordrhein-Westfalen müssen bereits zum 1. Januar 2017 auch in älteren Gebäuden Rauchmelder installiert sein und zwar in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Mit Beginn des neuen Jahres endet die vom Landesgesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist, innerhalb der bestehende Gebäude bis Ende 2016 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen. Für Neubauten besteht die Pflicht, Rauchmelder anzubringen, schon seit April 2013.
Zur Installation sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet bzw. die Vermieter.
Wer in Berlin Privatwohnungen baut, muss ab Beginn des nächsten Jahres Rauchmelder installieren. So schreibt es die geänderte Landesbauordnung vor.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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