Die Gefahrgutvorschriften (ADR- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) werden alle zwei Jahre überarbeitet und aktualisiert. „Diese Vorschriften gelten aber nicht nur für Transporteure, sondern für alle, die mit solchen Produkten zu tun haben“, erläutert Peter Grote, Ansprechpartner für Gefahrgut bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Hierzu zählen auch die in Lippe ansässigen Hersteller von chemischen Produkten (wie z. B. Klebstoffen, Lacken, Farben, Baustoffen etc.) sowie Verpacker, Verlader und Händler.
Um die Unternehmen zu informieren, hatte die IHK Lippe vor Kurzem zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die auf große Resonanz stieß. Die Teilnehmer folgten gespannt den Ausführungen von Prof. Dr. Nobert Müller von der DB Schenker, Essen, der einen ausführlichen Überblick über die einschlägigen Änderungen und Neuerungen gab. Hierbei ging er auf neue Bezeichnungen von Gefahrstoffen (UN-Nummern), die überarbeitete Zuordnung von Gefahrgütern, neue Verpackungsanweisungen sowie die Änderung der „Schriftlichen Weisungen“ (Unfallmerkblatt) u.v.m. ein. Über die Situation auf den ostwestfälisch-lippischen Autobahnen informierte Polizeihauptkommissar Jens Bögeholz von der Autobahnpolizei Ostwestfalen-Lippe. Beeindruckende Fotos von Unfallstellen dokumentierten, welche Konsequenzen der falsche Umgang mit gefährlichen Gütern nach sich zieht. „Kontrollen sind daher unverzichtbar!“ betonte Bögeholz und wies außerdem darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorschriften mit erheblichen Geldbußen, Versagen der Weiterfahrt und nicht zuletzt mit Strafverfahren geahndet werden.
(Weitere Informationen unter: www.detmold.ihk.de )
Pressemeldung IHK Lippe Detmold
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