Als Europatag werden zwei Tage im Jahr bezeichnet, an denen ein Feiertag für Europa begangen wird: Der 5. Mai jedes Jahres erinnert an die Gründung des Europarates, am 9. Mai jedes Jahres gedenkt man der Schuman-Erklärung.
Beim Mailänder Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs 1985 wurde auf Anregung des Adonnino-Ausschusses beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis am 9. Mai jedes Jahres den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden. Gleichzeitig ist der Europatag arbeitsfrei für viele Bedienstete der EU-Einrichtungen, wobei das Europäische Parlament dessen ungeachtet tagt, soweit der 9. Mai auf einen Gruppen-, Ausschuss- oder Plenumstag fällt.
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