Stiftung-Warentest-2-600x40Heute geht der Streit zwischen dem Taxigewerbe und der Firma Uber vor dem Land­gericht Frank­furt am Main in die nächste Runde. Uber vermittelt über die App UberPop „Mitfahrten“ in Privat­autos. Dagegen klagt die Taxibranche, da die Uber-Fahrer keinen Personenbe­förderungs­schein besitzen. Egal wie das Verfahren ausgeht: Wer als Fahrer für Uber Taxi spielt, riskiert bei einem Unfall bis zu 5 000 Euro Regress. test.de hat sich näher angeschaut, wie Uber-Fahrer versichert sind.

Versicherung kann vom Uber-Fahrer bis zu 5 000 Euro zurück­fordern

Zunächst die gute Nach­richt: Weder der Uber-Fahrer noch die Mitfahrer sind gänzlich unge­schützt, wenn der Mann (oder die Frau) hinter dem Steuer eines Uber-Fahr­zeugs einen Unfall verursacht. Der Uber-Fahrer, Mitfahrer und die Insassen des in den Unfall verwickelten Unfall­autos bekommen ihre Schäden von der privaten Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Uber-Fahrers ersetzt. Zwar müssen Privatleute ihrer Versicherung Bescheid geben, wenn sie das Auto nicht mehr nur privat, sondern auch gewerb­lich nutzen. Lügen oder Schummeln führt für den Auto­fahrer aber nicht zum Verlust des Schutzes. Nun die schlechte Nach­richt: Wenn ein Uber-Fahrer seiner Haft­pflicht­versicherung die gewerb­liche Nutzung des Autos nicht ange­zeigt hat, darf diese sich nach einem Versicherungs­fall bis zu 5 000 Euro vom Fahrer zurück­holen. So steht es in Paragraf 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung.

Nach­zahlung an die eigene Versicherung

Aber auch wenn es nie zu einem Unfall kommt, ist es für Privatleute riskant, das eigene Auto in der Frei­zeit unerlaubter­weise auch für die Beför­derung von Fahr­gästen gegen Entgelt zu benutzen. Bekommt die Kfz-Haft­pflicht des Uber-Fahrers Wind von der gewerb­lichen Fahr­gast­mitnahme, kann sie nach­träglich den Versicherungs­beitrag verlangen, den der Fahrer bei wahr­heits­gemäßen Angaben zu zahlen gehabt hätte. Manche Auto­versicherer verlangen bei Lügen und Schummeleien über vertrags­relevante Details außerdem eine Vertrags­strafe in Höhe von bis zu einer Jahres­prämie (Special Autoversicherung: Was passiert, wenn Sie schummeln).

Was ist die Versicherung von Uber wert?

Voll­mundig verspricht Uber auf seiner Internetseite: „Natürlich sind bei Uber nicht nur Fahrer, sondern auch Fahr­gäste (Nutzer) voll versichert. Bei UberPop greift in einem Schadens­fall zusätzlich zu der Versicherung des Fahrers eine eigene Zusatz­versicherung mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadens­fall. Diese Versicherung deckt nicht nur den Fahr­gast und Dritte voll ab, sondern greift auch, falls der Versicherungs­schutz des Fahrers aus irgend­einem Grund nicht ausreichen sollte.“ Von Uber wollte test.de wissen, ob diese Versicherung im Notfall auch die 5 000 Euro des Fahrers über­nimmt. Außerdem baten wir um den Wort­laut der Versicherungs­bedingungen und den Namen des Versicherers. Bis jetzt erhielten wir keine Antwort.

Vertrag, den Uber-Fahrer unter­schreiben müssen, hat viele Tücken

Der Vertrag, den UberPop-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma „Rasier Operations B.V.“ in den Nieder­landen abschließen müssen und der test.de vorliegt, spricht eine ganz andere Sprache. Die Frank­furter Rechts­anwältin Lara Sherman hat den Vertrag für den Hessischen Rundfunk geprüft: „Bei Unfällen regelt der Vertrag, dass das gesamte Risiko allein beim Fahrer liegt.“ Sollten an Uber Forderungen hängen bleiben, die auf das Verhalten des Fahrers zurück­zuführen sind, kann Uber sich das Geld vom Fahrer zurück­holen. So sieht es eine Entschädigungs­klausel im Vertrag vor. Der Vertrag schreibt Fahrern weiter vor, dass sie ihrer privaten Kfz-Versicherung das „Ride-Sharing“, also das Mitnehmen von Mitfahrern, mitgeteilt haben und diese Versicherung diese Auto­nutzung auch mit abdeckt. Damit Uber-Fahrer über die App erreich­bar sind, über­lässt das Unternehmen den Fahrern ein Smartphone. Für Reparaturen oder den Verlust des Handys haftet aber allein der Fahrer.

Für Vertrag gilt nieder­ländisches Recht

Kommt es zum Streit zwischen Uber-Fahrern und der Uber-Tochter Rasier, können die Fahrer nicht einfach deutsche Gerichte anrufen. Der Nutzungs­vertrag sieht vor, dass nieder­ländisches Recht anwend­bar ist. Bei Unstimmig­keiten ist erst ein Mediations­antrag nach den Regeln der Interna­tionalen Handels­kammer zu stellen. Führt die Mediation zu keiner Lösung, landet die Sache vor einem Schieds­gericht in Amsterdam.

Uber-Fahrten meist gewerb­lich

Uber selbst sieht in den über die Smartphone-App vermittelten Auto­touren „Mitfahrten“. Damit versucht sich das Unternehmen in die Ecke der Mitfahr­zentralen zu rücken. Das Mitnehmen von Fahrern, die über eine Mitfahr­zentrale vermittelt werden, stellt für Privatleute keine genehmigungs­pflichtige Personenbe­förderung dar, solange das vom Fahrer verlangte Gesamt­entgelt die Betriebs­kosten der Fahrt – also die Summe der Kosten für Benzin, Versicherung, Wert­verfall des Autos – nicht über­steigt. In dem Verfahren vor dem Land­gericht Frank­furt am Main hat der Betreiber der konkurrierenden Taxi-App „Taxi Deutsch­land“ aber Ende August glaubhaft machen können, dass Uber mehr als nur die Betriebs­kosten der Fahrt als Entgelt verlangt (Az. 2-03 O 329/14, Entscheidung im Original). Auch test.de musste bei einer Probefahrt mehr als nur die Betriebs­kosten berappen. In Vertrags­texten versucht Uber den Eindruck zu vermeiden, dass der Mitfahrer für die Fahrt etwas zahlen muss. Uber spricht zwar von einer „freiwil­ligen Service­pauschale“. Unter Tarife und Preise lässt Uber auf seiner Internetseite aber keinen Zweifel daran aufkommen, dass Fahrer ausnahms­los etwas zahlen müssen: „In der neuesten Version der App kannst du den ungefähren Fahr­preis ermitteln lassen“ oder „Die Preise für dein Uber variieren je nachdem, in welcher Stadt du unseren Service nutzt.“ Da jede Uber-Fahrt entgeltlich ist, brauchen Fahrer einen „Führer­schein zur Fahr­gast­beför­derung“. Fehlt er, sind 75 Euro Bußgeld fällig.

Fazit: Auto­fahrer lassen derzeit besser die Finger von Uber

Uber-Fahrer gehen derzeit ein finanzielles Risiko ein, wenn sie entgeltlich Personen befördern, ohne die behördliche Erlaubnis dafür zu haben. Bei Unfällen droht ein Regress in Höhe von 5 000 Euro, außerdem eine Vertrags­strafe und die Nach­zahlung von Versicherungs­prämien. Momentan geht das Taxigewerbe sogar direkt gegen einzelne Uber-Fahrer vor, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Daraus können den Fahrern weitere Kosten entstehen, etwa für juristischen Beistand. Der Vertrag, den Uber-Fahrer unter­schreiben müssen, enthält viele für sie nach­teilige Klauseln. So lehnt das Unternehmen jegliche Haftung ab, die sich aus der Personenbe­förderung ergeben könnte und wälzt die Verantwortung auf den Fahrer ab. Zum Verlust­geschäft wird das private Taxifahren spätestens dann, wenn das von Uber gestellte Handy kaputt oder verloren geht. Für diese Schäden müssen die Fahrer nämlich selbst aufkommen.

Pressemeldung Stiftung Warentest


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