Heute geht der Streit zwischen dem Taxigewerbe und der Firma Uber vor dem Landgericht Frankfurt am Main in die nächste Runde. Uber vermittelt über die App UberPop „Mitfahrten“ in Privatautos. Dagegen klagt die Taxibranche, da die Uber-Fahrer keinen Personenbeförderungsschein besitzen. Egal wie das Verfahren ausgeht: Wer als Fahrer für Uber Taxi spielt, riskiert bei einem Unfall bis zu 5 000 Euro Regress. test.de hat sich näher angeschaut, wie Uber-Fahrer versichert sind.
Versicherung kann vom Uber-Fahrer bis zu 5 000 Euro zurückfordern
Zunächst die gute Nachricht: Weder der Uber-Fahrer noch die Mitfahrer sind gänzlich ungeschützt, wenn der Mann (oder die Frau) hinter dem Steuer eines Uber-Fahrzeugs einen Unfall verursacht. Der Uber-Fahrer, Mitfahrer und die Insassen des in den Unfall verwickelten Unfallautos bekommen ihre Schäden von der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung des Uber-Fahrers ersetzt. Zwar müssen Privatleute ihrer Versicherung Bescheid geben, wenn sie das Auto nicht mehr nur privat, sondern auch gewerblich nutzen. Lügen oder Schummeln führt für den Autofahrer aber nicht zum Verlust des Schutzes. Nun die schlechte Nachricht: Wenn ein Uber-Fahrer seiner Haftpflichtversicherung die gewerbliche Nutzung des Autos nicht angezeigt hat, darf diese sich nach einem Versicherungsfall bis zu 5 000 Euro vom Fahrer zurückholen. So steht es in Paragraf 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung.
Nachzahlung an die eigene Versicherung
Aber auch wenn es nie zu einem Unfall kommt, ist es für Privatleute riskant, das eigene Auto in der Freizeit unerlaubterweise auch für die Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt zu benutzen. Bekommt die Kfz-Haftpflicht des Uber-Fahrers Wind von der gewerblichen Fahrgastmitnahme, kann sie nachträglich den Versicherungsbeitrag verlangen, den der Fahrer bei wahrheitsgemäßen Angaben zu zahlen gehabt hätte. Manche Autoversicherer verlangen bei Lügen und Schummeleien über vertragsrelevante Details außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einer Jahresprämie (Special Autoversicherung: Was passiert, wenn Sie schummeln).
Was ist die Versicherung von Uber wert?
Vollmundig verspricht Uber auf seiner Internetseite: „Natürlich sind bei Uber nicht nur Fahrer, sondern auch Fahrgäste (Nutzer) voll versichert. Bei UberPop greift in einem Schadensfall zusätzlich zu der Versicherung des Fahrers eine eigene Zusatzversicherung mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadensfall. Diese Versicherung deckt nicht nur den Fahrgast und Dritte voll ab, sondern greift auch, falls der Versicherungsschutz des Fahrers aus irgendeinem Grund nicht ausreichen sollte.“ Von Uber wollte test.de wissen, ob diese Versicherung im Notfall auch die 5 000 Euro des Fahrers übernimmt. Außerdem baten wir um den Wortlaut der Versicherungsbedingungen und den Namen des Versicherers. Bis jetzt erhielten wir keine Antwort.
Vertrag, den Uber-Fahrer unterschreiben müssen, hat viele Tücken
Der Vertrag, den UberPop-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma „Rasier Operations B.V.“ in den Niederlanden abschließen müssen und der test.de vorliegt, spricht eine ganz andere Sprache. Die Frankfurter Rechtsanwältin Lara Sherman hat den Vertrag für den Hessischen Rundfunk geprüft: „Bei Unfällen regelt der Vertrag, dass das gesamte Risiko allein beim Fahrer liegt.“ Sollten an Uber Forderungen hängen bleiben, die auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, kann Uber sich das Geld vom Fahrer zurückholen. So sieht es eine Entschädigungsklausel im Vertrag vor. Der Vertrag schreibt Fahrern weiter vor, dass sie ihrer privaten Kfz-Versicherung das „Ride-Sharing“, also das Mitnehmen von Mitfahrern, mitgeteilt haben und diese Versicherung diese Autonutzung auch mit abdeckt. Damit Uber-Fahrer über die App erreichbar sind, überlässt das Unternehmen den Fahrern ein Smartphone. Für Reparaturen oder den Verlust des Handys haftet aber allein der Fahrer.
Für Vertrag gilt niederländisches Recht
Kommt es zum Streit zwischen Uber-Fahrern und der Uber-Tochter Rasier, können die Fahrer nicht einfach deutsche Gerichte anrufen. Der Nutzungsvertrag sieht vor, dass niederländisches Recht anwendbar ist. Bei Unstimmigkeiten ist erst ein Mediationsantrag nach den Regeln der Internationalen Handelskammer zu stellen. Führt die Mediation zu keiner Lösung, landet die Sache vor einem Schiedsgericht in Amsterdam.
Uber-Fahrten meist gewerblich
Uber selbst sieht in den über die Smartphone-App vermittelten Autotouren „Mitfahrten“. Damit versucht sich das Unternehmen in die Ecke der Mitfahrzentralen zu rücken. Das Mitnehmen von Fahrern, die über eine Mitfahrzentrale vermittelt werden, stellt für Privatleute keine genehmigungspflichtige Personenbeförderung dar, solange das vom Fahrer verlangte Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt – also die Summe der Kosten für Benzin, Versicherung, Wertverfall des Autos – nicht übersteigt. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Betreiber der konkurrierenden Taxi-App „Taxi Deutschland“ aber Ende August glaubhaft machen können, dass Uber mehr als nur die Betriebskosten der Fahrt als Entgelt verlangt (Az. 2-03 O 329/14, Entscheidung im Original). Auch test.de musste bei einer Probefahrt mehr als nur die Betriebskosten berappen. In Vertragstexten versucht Uber den Eindruck zu vermeiden, dass der Mitfahrer für die Fahrt etwas zahlen muss. Uber spricht zwar von einer „freiwilligen Servicepauschale“. Unter Tarife und Preise lässt Uber auf seiner Internetseite aber keinen Zweifel daran aufkommen, dass Fahrer ausnahmslos etwas zahlen müssen: „In der neuesten Version der App kannst du den ungefähren Fahrpreis ermitteln lassen“ oder „Die Preise für dein Uber variieren je nachdem, in welcher Stadt du unseren Service nutzt.“ Da jede Uber-Fahrt entgeltlich ist, brauchen Fahrer einen „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“. Fehlt er, sind 75 Euro Bußgeld fällig.
Fazit: Autofahrer lassen derzeit besser die Finger von Uber
Uber-Fahrer gehen derzeit ein finanzielles Risiko ein, wenn sie entgeltlich Personen befördern, ohne die behördliche Erlaubnis dafür zu haben. Bei Unfällen droht ein Regress in Höhe von 5 000 Euro, außerdem eine Vertragsstrafe und die Nachzahlung von Versicherungsprämien. Momentan geht das Taxigewerbe sogar direkt gegen einzelne Uber-Fahrer vor, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Daraus können den Fahrern weitere Kosten entstehen, etwa für juristischen Beistand. Der Vertrag, den Uber-Fahrer unterschreiben müssen, enthält viele für sie nachteilige Klauseln. So lehnt das Unternehmen jegliche Haftung ab, die sich aus der Personenbeförderung ergeben könnte und wälzt die Verantwortung auf den Fahrer ab. Zum Verlustgeschäft wird das private Taxifahren spätestens dann, wenn das von Uber gestellte Handy kaputt oder verloren geht. Für diese Schäden müssen die Fahrer nämlich selbst aufkommen.
Pressemeldung Stiftung Warentest
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