Blomberg-Logo-600x4001Im Rahmen des Jugendförderplanes des Kreises Lippe war zwischen der Stadt Blomberg als Trägerin von Jugendhilfeeinrichtungen und dem Kreis Lippe als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Leistungsvereinbarung im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit neu zu schließen. Die Laufzeit der bisherigen Vereinbarung, die seit dem 01.01.2009 galt, endete bereits am 30.06.2014. Die neue Leistungsvereinbarung schließt sich nun nahtlos an und gilt bis zum 31.12.2020.

Zur Mitfinanzierung des Förderbedarfs wurden der Stadt Blomberg 118.800 Euro seitens des Kreises Lippe bewilligt. Der Förderbetrag errechnet sich aus den vorhandenen 2,2 Fachkraftstellen. An den Betrag geknüpft sind neben den Stellen u. a. auch Öffnungszeiten von zwischen 25 und 27,5 Stunden in der Woche sowie jährlich zu deklarierende Zielvereinbarungen (Wochenendangebote, Ferienzeiten, Projekte, etc.) geknüpft. Die Ausschüttung des Betrages erfolgt quartalsweise, kommt die Stadt als Träger den sogenannten Mindeststandards nicht nach, so ist der Kreis berechtigt Mittel zurück zu fordern.


«« vorheriger Beitrag: JUZ feiert Weltkindertag

nächster Beitrag: Ergebnis des zweiten „24-Stunden-Blitzmarathons“ auf Bundesebene »»