1. Dem Antrag von Herrn Reinhold Malzahn vom 27.03.2017 auf Aufhebung oder Außerkraftsetzung der „Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 2 LWG NRW in der Stadt Blomberg“ für den Einzugsbereich der Kläranlage Istrup wurde bei einer Nichtteilnahme und zwei „Antragsbefürworter-Stimmen“ nicht entsprochen.
2. Der Gesamtabschluss einschließlich Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg zum 31.12.2014 wurde mit einer Gesamtbilanzsumme von 169.719.254,44 € und einem Gesamtjahresergebnis von -6.866.045,24 € festgestellt, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt – dies bei einstimmigem Votum.
3. Der Jahresabschluss der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016 wurde mit einer Bilanzsumme in Höhe von 101.584.696,70 € und das Jahresergebnis mit -5.789.410,03 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.789.410,03 € wird in Höhe von 2.560.922,67 € der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 3.228.487,36 € der allgemeinen Rücklage entnommen. Auch hier wurde dem Bürgermeister uneingeschränkt und einstimmig Entlastung erteilt.
4. Der von den Wirtschaftsprüfern Henschke und Partner mbB geprüfte Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Abwasserwerke Blomberg für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme 32.921.368,57 €
Jahresgewinn 794.914,41 €
Der oben genannte Jahresgewinn 2016 wird wie folgt verwendet:
a) 15.339,00 € für die Stammkapitalverzinsung an die Stadt Blomberg
b) 587.743,36 € für die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Blomberg
c) 191.832,05 € Einstellung in die allgemeine Rücklage
Bei allen abzustimmenden Punkten gab es zwei Neinstimmen, somit mehrheitlich beschlossen, lediglich bei der Abführung des Eigenkapitals gingen die Meinungen der Ratsmitglieder weiter auseinander, hier gab es gleich zwölf Neinstimmen. Der Betriebsleitung der Abwasserwerke Blomberg wurde bei zwei Neinstimmen uneingeschränkte Entlastung erteilt.
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