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Mit der Neufassung der Bauordnung treten demnächst einige Änderungen in Kraft. Unter anderem wird es die alten Regelungen zum Stellplatzbedarf voraussichtlich nur noch bis Ende 2019 geben. In der Zwischenzeit haben die Kommunen die Möglichkeit, eigene Vorschriften zu erlassen. Demnach wird es landeseinheitliche Vorgaben für die Errichtung von Stellplätzen nicht mehr geben. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Städten und Gemeinden allerdings, ihre Steuerungsmöglichkeit für den öffentlichen Raum wahrzunehmen und eine entsprechende Stellplatzsatzung aufzustellen. Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu eine Mustersatzung erstellt. Alte und neue Fassung der Bauordnung sind in der Synopse gegenübergestellt, die unsere Leser hier einsehen können.

 

Den Satzungsentwurf finden Interessierte hier: 

 

Harald Wagner erklärte dazu in der Sitzung: Der Zwang wird kommen, folglichwurde von den kommunalen Spitzenverbänden die Empfehlung ausgesprochen eine Satzung zu erlassen. Die aalte Regelung sollte ursprünglich bis Ende 2018 gelten, wird nun aber wohl frühestens Ende 2019 außer Kraft gesetzt. Als Verwaltung wollen wir aber von Ihnen den Auftrag am Thema zu bleiben. Der Hintergrund ist wohl darin zu sehen, dass man von der Stellplatzpflicht Abstand nehmen will, weil das einzelne Bauvorhaben in Großstädten behindert hat bzw. es dann nicht zum Bau gekommen ist. Bei uns im Ländlichen ist das anders. Hier geht es nur um einen ersten Aufschlag, sie also zu informieren und von ihnen ein Auftrag zur Verfolgung der Angelegenheit zu bekommen. Wenn wir das nicht tun, haben wir später keine Stellschrauben und Möglichkeiten. Es geht also nicht um einen Beschluss über diese Mustersatzung, sondern nur darüber, dass die Verwaltung am THema bleibt.

 

Günther Borchard (SPD): Sie werden uns zu gegebener Zeit dann wieder informieren und haben das Thema dann heute hier eingeführt. Dann nehmen wir das hier so zur Kenntnis, der Arbeitsauftrag ist erteilt.


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