Im dritten Durchgang des „Urnenprozesses“ hat die erufungskammer des Landgericht Detmold den Bestatter aus Blomberg wegen Urkundenfälschung und Störung der Totenruhe verurteilt. Inhalt der Verhandlung war, ob der Bestatter vor über zwei Jahren bewusst einen Urnentausch vorgenommen hatte. Laut einem Gutachten wäre es nicht möglich gewesen, dass sich ein Etikett von allein von einer Urne lösen kann. Ob das Gutachten jedoch eine rechtliche Relevanz hat muss angezweifelt werden. Das Krematorium hatte in der Zwischenzeit einen Etikettenwechsel vorgenommen, das Gutachten bezog sich schon auf die neue Art Etiketten, nicht aber auf das zur relevanten Zeit verwendete.
„Oft wurde in den Medien von zwei Urnen berichtet, tatsächlich geht es jedoch lediglich um eine Urne.“, versicherte der Bestatter unserer Redaktion, dies jedoch ohne die Angelegenheit dadurch in der Tragweite schmälern zu wollen. Das ein Fehler gemacht wurde, hatte der Bestatter zu keiner Zeit abgestritten, so auch nicht in der Verhandlung.
„Die eingelegte Berufung haben wir auf das Strafmaß ausgerichtet, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz*. Verantwortung haben wir nur für ein betriebliches Versehen übernommen.“, so Rechtsanwalt Jürgen Bogner sinngemäß in der Verhandlung vom 24. September 2014.
Das Gericht setzte die Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 80,- € zur Bewährung aus. Das bedeutet, dass der Bestatter die Summe nicht zahlen muss, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen wird.
„Ich möchte mich bei den Blombergern dafür bedanken, dass sie trotz dieser unangenehmen Geschichte nicht das Vertrauen in unseren Betrieb verloren haben.“, äußerte der Bestatter abschließend gegenüber Blomberg Voices.
*Als Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dieser Leitentscheidung liegt in der weitgehenden Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte, die zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung führt.
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