Seitens der Stadt Blomberg sind für die Strafkammern des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Jahre 2019 bis 2023 Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Bewerber um ein Schöffenamt müssen Deutsche sein, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und in der Gemeinde mit erstem Wohnsitz wohnen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – auch körperliche Eignung. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung haben sich die u. g. Personen schriftlich um Aufnahme auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beworben. Hinderungsgründe hinsichtlich der Aufnahme der u. g. Personen in die Vorschlagsliste sind verwaltungsseitig nicht bekannt. Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Blomberg hatte in seiner Sitzung am 11.04.2018 folgende Beschlussfassung einstimmig empfohlen.

 

Die folgenden Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Blomberg zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgenommen:

 

1) Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern:

 

Ahrens, Wilhelm
Dawitz, Ralf
Edler, Gabriele
Hanebaum-Hilker, Ralf
Klusmeier, Simone
Koch, Jürgen
Murach, Marieta
Rhiel, Josef
Runte, Andreas
Schröder, Reinhard
Stoffelen, Annette
Strauß, Karl-Heinz
Tappe, Ulrich

 

2) Schöffinnen und Schöffen für die Schöffengerichte:

 

Ahrens, Wilhelm
Dawitz, Ralf
Hanebaum-Hilker, Ralf
Klusmeier, Simone
Koch, Jürgen
Rhiel, Josef
Runte, Andreas
Schröder, Reinhard
Strauß, Karl-Heinz
Tappe, Ulrich

 

Auch der Rat der Stadt Blomberg votierte einstimmig für diese Liste.


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