Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt. Dabei geht es um Vorkommnisse beim Drittliga-Heimspiel der 3. Liga gegen die SpVgg Unterhaching am 21. April 2018.

 

Zum Ende des Spiels, in dem die SCP-Kicker die Rückkehr in die 2. Bundesliga perfekt machten, zündeten vermeintliche Fans pyrotechnische Gegenstände auf der Süd-Tribüne. Auf Grund eines weiteren Vorfalls beim Auswärtsspiel in Lotte gilt der SCP als Wiederholungstäter. In Summe musste der SCP in der Saison 2017/2018 bisher 4.500 Euro zahlen. Die Ermittlungen des SCP und der Kreispolizeibehörde Paderborn in dieser Sache halten an.


«« vorheriger Beitrag: Viele Branchen suchen Fachkräfte.

nächster Beitrag: Video-Wand errichtet. »»