Ein 50er-Roller ist gerade in der Stadt oder im Urlaub für viele das ideale Verkehrsmittel. Vor allem Inhaber der Führerscheinklasse B (Pkw), die sich ein solches Kleinkraftrad zulegen oder in den Ferien mieten wollen und vorher noch nie damit gefahren sind, sollten einige Tipps beachten.
- Für Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, ansonsten ist dieser im Pkw-Führerschein Klasse B enthalten). Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
- Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
- Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
- Beim Fahren lieber mittig auf der Straßenseite oder sogar eher links fahren, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen.
- Außerdem beim Fahren immer den Rückspiegel im Auge behalten und beim Fahren immer den Blick in die Richtung richten, in die man fährt.
- Bekleidung: Ein geeigneter Helm ist Pflicht, feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
- „Durchschlängeln“ bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten. Wer ganz nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge links überholen, aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.
Roller gibt es heute nicht mehr nur klassisch zum Mieten – Rollersharing wird auch deutschlandweit immer beliebter. Deshalb hat der ADAC in fünf deutschen Städten E-Roller-Sharing getestet. Die Ergebnisse veröffentlicht der Club am Donnerstag, 9. August.
Pressemeldung ADAC
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