Mit Ihrem Antrag vom 14.08.2018 beantragt die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ den Erhalt des historischen Hohlwegs (ehemalige „Cöllnische Straße“), abzweigend vom Ostring bis zur Ulmenallee, die zu den AWO-Gebäuden führt. Verwaltungsseitig wurde folgender Sachstand dieser Angelegenheit ergänzt: Das Unterschutzstellungsverfahren des genannten Teilstücks dieses Hohlweges als Bodendenkmal ist bereits im Jahr 1989 aufgenommen, danach jedoch aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht weiter verfolgt worden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Unterschutzstellung des Hohlweges sieht bereits der Bebauungsplan des aktuellen Baugebietes „Am Sonnenhang“ vor, keine Flächen des Hohlweges selbst zu überplanen oder zu bebauen. In den Festsetzungen dieses Bebauungsplans ist vielmehr darauf verwiesen, den dort explizit ausgewiesenen Grüngürtel in seinem jetzigen Zustand zu belassen und zum weiteren Schutz dieses Bereiches als Puffer zwischen geplanter Bebauung und dem dortigen Hohlweg einen Bereich auszuweisen, der von Bebauung freizuhalten ist und in dem lediglich Anpflanzungen erfolgen dürfen bzw. darüber hinaus vorhandene Bepflanzungen, Bäume und Sträucher zu erhalten sind.

 

So soll der vorhandene Charakter des Hohlweges geschützt und erhalten bleiben. In einem kürzlich explizit dazu anberaumten Ortstermin mit einer Vertreterin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) – Anlass dazu war der zwischenzeitlich in der Umsetzung befindliche Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ in unmittelbarer Nähe dieses Bodendenkmals – ist noch einmal darauf verwiesen worden, dass der Hohlweg auch im Bebauungsplan „01/24 Am Sonnenhang“ nicht von einer Bebauung betroffen ist. Der Hohlweg ist vielmehr in seiner jetzigen Form und Gestaltung zu erhalten und durch die zuvor genannten flankierenden Maßnahmen zu schützen. Dies gelte insbesondere für den südlichen Teil zwischen „Ostring“ und etwa der „Ellipse“ (Gymnasium) als auch für den nördlichen Teil des Hohlweges. Der mittlere Teil dagegen – so eine Einschätzung des LWL – sei bereits seit langer Zeit bereits nicht mehr als Hohlweg erkennbar und daher auch weniger schutzbedürftig. Gleichzeitig wurde innerhalb dieses Ortstermins festgelegt, das bisher ruhende Verfahren zur Unterschutzstellung dieses Bodendenkmals nunmehr wieder aufzunehmen und fortzuführen.

 

Auch der zuständige Fachausschuss stimmte in seiner gestrigen Sitzung einstimmig für die Wiederaufnahme und Fortführung.


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