Die Karten der Umgebungslärmkartierung im Bereich Blomberg werden im Zeitraum vom 03.09. bis zum 24.09.2018 zur Einsichtnahme im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung öffentlich ausgelegt. Anregungen können während dieser Zeit eingereicht werden. Gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie werden in bestimmten Bereichen Lärmkarten erstellt. In der sogenannten Stufe 1 waren keine Straßen im Gebiet der Stadt Blomberg betroffen und es wurden hierzu auch keine Karten erstellt. Im Rahmen der Stufe 2 ist für Teile der L 712 (Ostwestfalenstraße) eine Lärmkartierung durch das Landesamt für Natur und Umwelt (LANUV NRW) erstellt worden. In der Stufe 3 wurde zusätzlich auch die Ortsdurchfahrt Blomberg der B1 kartiert. Gemäß der Lärmrichtlinie ist vorgesehen, dass Anregungen zur Lärmkartierung gesammelt werden und in eine Lärmaktionsplanung einfließen. Die Karten sind ebenfalls im Ratsinformationsystem der Stadt Blomberg einzusehen.


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