In der letzten Ratssitzung hielt Kämmerer Christoph Dolle seine erste Rede zum städtischen, die er unserer Redaktion freundlicherweise zur Verfügung stellte. Der Haushaltsplan liegt ab dem 10. Oktober 2018 während des Beratungsverfahrens im Rat in der Kämmerei der Stadtverwaltung Blomberg, Zimmer Nr. 13, Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg, im Rahmen der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Rede des Stadtkämmerers wie folgt:

 

Einbringung des Haushaltsplanes 2019 in den Rat der Stadt Blomberg am 04.10.2018 durch den Kämmerer Herrn Dolle

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mich anlässlich meiner erstmaligen Haushaltseinbringung bei den Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei bedanken, die mich in den letzten Monaten immer mit Rat und Tat unterstützt haben, insbesondere gilt mein Dank den Kollegen Kipke und Arens, die mit ihrer Erfahrung und tatkräftigen Unterstützung einen großen Anteil daran hatten, dass die Aufstellung dieses Haushaltes so reibungslos und routiniert möglich war.

 

Nun zunächst zu den formalen Dingen:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 ist Ihnen mit der Ratspost am 27.09.2018 zugestellt worden. Die in § 80 II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einbringung erfolgt in der heutigen Ratssitzung.
Ich möchte zu Beginn auf allgemeine Eckdaten der Haushaltsplanung für 2019 eingehen, die (ich betone) nicht in Ihrem Entwurf stehen.
Wie Sie den Anmerkungen des Bürgermeisters bei der Einführung in den vorherigen Tagesordnungspunkt entnehmen konnten, hat das Haushaltsjahr 2017 durch Einmaleffekte außerordentlich gut abgeschlossen, was auch eine erheblich höhere Ausgleichsrücklage zur Folge hatte. Die Ausgleichsrücklage konnte mit stattlichen 9,5 Millionen zum Ende 2017 aufgefüllt werden.

 

In den vergangenen Monaten zeichnet sich zudem ab, dass auch das Jahr 2018 deutlich besser als geplant abschließen wird. Und drittens gibt es seit letzter Woche durch die Veröffentlichung der – noch nicht endgültig gesicherten – ELAG-Zahlen im letzten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes durch einen Einmaleffekt in 2019 erhebliche positive Veränderungen auf der Ertragsseite. Ich komme auf die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Blomberger Planzahlen im Verlauf meiner Rede noch zurück. Vor diesem Hintergrund haben die im folgenden genannten Planzahlen heute nur einen vorläufigen Charakter und müssen im Rahmen der Veränderungsliste in dann gesicherter Größenordnung aktualisiert werden.

 

Die Grundaussagen des Ihnen vorliegenden Planentwurfs zu Aufwendungen und Erträgen, zu Risiken und Potenzialen behalten uneingeschränkt ihre Richtigkeit, wenngleich sich durch diese kurzfristigen Veränderungen die Zahlen und das Gesamtergebnis jedoch spürbar verbessern werden.

 

Der Ergebnisplan weist momentan insgesamt Aufwendungen in Höhe von 46.921.621 € und Erträge in Höhe von 40.660369 € (ohne die ELAG-Mehreinnahmen) aus. Im Saldo ergäbe sich ein vorläufiges negatives Ergebnis in Höhe von 6.261.252 €. Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 kann somit im Ertrag und Aufwand nicht ausgeglichen werden. „Gedeckt“ würde dieses negative Ergebnis nur durch den Verbrauch der Ausgleichsrücklage in Höhe von 4.787.168 € und die Hinzuziehung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.474.084 €. Nach den oben erwähnten Ausführungen zur Abrechnung der Kosten für die Einheitslasten ist jedoch davon auszugehen, dass die Veränderungen dazu führen, letztlich das voraussichtliche Defizit in Höhe von ca. 4.000.000 € über die Ausgleichsrücklage vollends abdecken zu können, ohne in die Allgemeine Rücklage belasten zu müssen.

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbedarf durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Diese Voraussetzung trifft für den Haushaltsplan 2019 -unter Einbeziehung der ELAG-Modellrechnung – zu.

 

Wie Sie den Plandaten entnehmen können, lege ich Ihnen eine Haushaltsplanung vor, die auch mittelfristig die sukzessiven Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage reduziert, die perspektivisch – bei unveränderten Rahmenbedingungen- solide finanziert ist und die stabil unter der 5%-Hürde bleibt, was bedeutet, dass die Stadt Blomberg auch mittelfristig nicht in die Haushaltssicherung abstürzen wird. Als Zwischenfazit bleibt jedoch festzuhalten, dass die enorme Erhöhung der Kreisumlage als nachgelagerte Konsequenz auf die Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer in 2017 zu einem massiven Anstieg auf der Aufwendungsseite in 2019 (von 16.514.000 € im Planansatz für 2018 auf 20.274.000 € für 2019) führt und nicht ohne flankierende Kompensationsmaßnahmen zu bewerkstelligen ist. Da bis zum heutigen Tag die aktuellen Hebesätze des Kreises noch nicht vorliegen, besteht ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Risiko in der letztendlichen Höhe der Kreisumlage. Die ohnehin schon massiv angehobene Planzahl basiert auf den bisherigen Festsetzungen des Kreises, ist aber keine gesicherte Basis für das Planungsjahr 2019.

 

So sind im Haushalt auch Gewinnabführungen der Eigenbetriebe eingeplant. Im Bereich der Abwasserwerke sind 2.250.000 € eingeplant, während aus dem Eigenbetrieb BIG 250.000 € und aus den Blomberger Versorgungsbetrieben 300.000 € an Gewinnabführung vorgesehen sind.

 

Die Aufstellung des Blomberger Haushalts ist nach all diesen Ausführungen ganz offensichtlich kein „Wunschkonzert“. Nach intensiver Abschöpfung der Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite in den vergangenen Jahren und erst in 2017 einer Anpassung der Hebesätze auf der Ertragsseite sind die eigenen Stellschrauben weitgehend ausgereizt. Umso deutlicher wird, dass die entscheidenden Kostentreiber wie Kreisumlage und Transferleistungen ebenso fremdbestimmt sind wie auf der Ertragsseite die Gewerbesteuereinnahmen.
Die in der Finanzplanung ausgewiesenen Fehlbedarfe beruhen zum einen auf dem nach wie vor vorhandenen strukturellen Defizit, aber auch auf dem ständigen Wechselspiel zwischen schwankenden Gewerbesteuererträgen und den daraus resultierenden Kreisumlagezahlungen. Die jahrelangen Konsolidierungsmaßnahmen und -leistungen machen sich spürbar bemerkbar, vermögen diese weitgehend fremdbestimmten Rahmenbedingungen jedoch nicht auszugleichen.

 

Die grundsätzlich vorhandenen Risiken der jährlichen Gewerbesteuerschwankungen sind Ihnen allen aus den vergangenen Jahren bekannt. Als direkte Auswirkung hieraus ergibt sich ein nicht unerhebliches Problem auch in der Finanzplanung (fehlende Liquidität). Die Gewerbesteuer ist und bleibt aber der zentrale Ansatz im Haushalt der Stadt Blomberg. Nach mehreren Jahren mit rückläufigen Gewerbesteuererträgen weist diese Steuerart allerdings in jüngster Vergangenheit wieder eine stabile Entwicklung aus. Die im Jahr 2017 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern können deshalb auch für das Jahr 2019 unverändert bestehen bleiben.
Das Problem der fehlenden Liquidität habe ich gerade angerissen. Gerade vor dem Hintergrund der schwankenden Gewerbesteuereinnahmen ist diese „Blomberger Besonderheit“ nicht zu unterschätzen. Wir müssen weiterhin Kassenkredite einplanen, um zwischenjährig die Liquidität gewährleisten zu können. Im Entwurf der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag der Kassenkredite von 25.000.000 € beibehalten worden. Die konjunkturbedingte positive finanzielle Entwicklung insbesondere der letzten zwei Jahre wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass dieser Rahmen auch ausgeschöpft werden muss. Die derzeitige Höhe der aufgenommenen Kassenkredite beläuft sich auf 12.500.000 €. Auf der Grundlage der mittelfristigen Planzahlen sollte der satzungsrechtliche Rahmen auch beibehalten werden.

 

Für die Finanzierung von Investitionstätigkeiten im Jahr 2019 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.300.000 € veranschlagt worden. Im Übrigen werden die vorgesehenen Investitionen durch die vom Land gewährte Investitionspauschale und die maßnahmenbezogenen Projektförderungen finanziert.

 

Wenden wir uns noch einmal den Ausgaben im Detail zu:
Die wesentlichen Blöcke, wie sie der Grafik entnehmen können, sind neben der Kreisumlage die Personalaufwendungen, der sächliche Aufwand und die Transferleistungen.
Bei den Sozialausgaben erwarten die Kommunen in NRW für den gesamten Finanzplanungszeitraum weiterhin deutliche Anstiege – unabhängig vom Flüchtlingszuzug und der Konjunktur. Dies betrifft z. B. die Kosten für die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder die Hilfe zur Pflege. Diese Kosten werden zwar über den Kreishaushalt abgerechnet, über die Kreisumlage aber den Städten wiederum in Rechnung gestellt. Dies führt dazu, dass die Kommunen auch über die nächsten Jahre hinaus eine deutliche Unterstützung durch Bund und Land benötigen werden. Ich möchte an dieser Stelle auf eine Grundregel im Verfassungsrang hinweisen. In Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Konnexitätsprinzip geregelt. Die Ausgabenlast hat der Aufgabenlast zu folgen. Oder einfach formuliert: wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Gerade im Bereich der – weiterhin exponentiell ansteigenden- Sozialkosten halten sich Bund und Land nur sehr unzureichend an diesen Verfassungsgrundsatz. Wenn Bund und Land hier über die üblichen Lippenbekenntnisse hinaus ernsthaft den Kommunen helfen wollen, müssen sie auch wesentlich stärker bei der Finanzierung in die Verantwortung gehen.

 

Auch die Aufwendungen im Produkt Asyl wirken sich negativ aus auf die Gesamtentwicklung der Aufwendungen. Wie Sie der Tagesordnung für den Hauptausschuss am kommenden Mittwoch entnehmen werden, stehen wir jedoch vor einer sehr erfreulichen Einigung mit einem der Vermieter, wodurch hinsichtlich der Unterbringung perspektivisch wesentliche Kosten in diesem Produkt wegfallen werden.

 

Im Bereich der Infrastruktur ist mit der Übertragung des Gebäudebestandes an die BIG über einen Teil der laufenden Ausgaben nicht mehr im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu beraten. Daher sind diese Überlegungen bei den Beratungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes BIG unbedingt mit zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere der große Block der „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Kostenblocks der Personalkosten ist bereits in den vergangenen Jahren ein Konsolidierungsprozess durchgeführt worden. Die Kostensteigerungen beruhen nun ganz wesentlich auf den tarifbedingten Lohnerhöhungen. Eine besondere Herausforderung – insbesondere für Kleinstädte im ländlichen Raum- sind die verstärkt zu erwartenden Kostensteigerungen durch die verschärfte Wettbewerbssituation im Fachkräftebereich. Trotz aller berechtigten Sparmaßnahmen im Personalbereich wird man sich in Zukunft mit dem Gedanken auseinandersetzen müssen, für dringend benötigtes qualifiziertes Fachpersonal auch entsprechende Finanzmittel bereitzustellen.

 

Auf das Problem der Schülerfahrtkosten (für 2019 insgesamt 1.082.000 €) und die interkommunale Solidarität bin ich an anderer Stelle bereits mehrfach ausführlich eingegangen, erlaube mir aber auch hier noch einmal den Hinweis auf die sehr einseitig von der Stadt Blomberg getragenen Kosten, die eine wesentliche Belastung für den städtischen Haushalt darstellen, und für die es bisher keine hinreichende und befriedigende Lösung seitens des Landesgesetzgebers gibt.
Als eine positive Entwicklung darf die angekündigte ersatzlose Streichung der Abundanzumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches ab dem Jahr 2018 gesehen werden. Bisher mussten finanziell besser gestellte Kommunen in einen Fonds einzahlen, aus dem ärmere Kommunen unterstützt wurden.

 

Ebenfalls positiv einzustufen ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuerumlage. Nach derzeit geltendem Bundesrecht enden die Erhöhungen gem. § 6 Abs. 3 und 5 GemFinRefG zum 31.12.2019. Dies bedeutet für die Kommunen de facto die Abschaffung des sog. „Soli“.

 

Betrachten wir demgegenüber die Ertragsseite, so muss man konstatieren, dass erst im Jahr 2017 mit der Anhebung der Hebesätze ein größerer Einschnitt vorgenommen wurde, um die Steuereinnahmen zu erhöhen. Auch wenn dieses Instrument- man vergleiche die Hinweise der GPA- formal betrachtet noch nicht ausgereizt ist, muss man -und das obliegt Ihnen als Stadtrat- die politische Dimension und die Zumutbarkeit derartiger Maßnahmen sensibel abwägen. Der hier vorgelegte Haushaltsentwurf versucht, durch stringente Aufgaben- und Ausgabenkontrolle ohne weitere Steuer- und Gebührenanpassungen auszukommen.

 

Im Haushalt eingeplant sind Einnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von 14.000.000 €, Einnahmen aus Grundsteuer A in Höhe von 150.000 € und aus Grundsteuer B in Höhe von 3.920.000 €.

 

Im Gegensatz zu Schlüsselzuweisungskommunen macht in Blomberg der Anteil der Steuern und ähnlichen Abgaben an den Gesamterträgen gut 70% des Gesamtaufkommens aus, was gleichzeitig die eben erwähnte Abhängigkeit der Stadtfinanzen von den Gewerbesteuereinnahmen eindrucksvoll unterstreicht.
Die Eigenbetriebe der Stadt Blomberg leisten mit einem Gesamtvolumen von 3.300.000 € an Gewinnabführungen einen beachtlichen und konsequenten solidarischen Beitrag zum Gesamthaushalt.

Auf die dringend notwendigen Zuwendungen durch Bund und Land im Bereich der Sozialleistungen bin ich bereits eingegangen, will aber noch einmal verdeutlichen, dass dies neben politisch zu diskutierenden Steuererhöhungen eine der ganz wenigen Möglichkeiten darstellt, auf der Einnahmeseite des Haushalts noch Veränderungen darzustellen. Doch auch diese Entscheidung obliegt letztlich der Politik.

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung, die Einnahmepotenziale zu verbessern, trotz konsequenter Bemühung um Förderprogramme und Zuschüsse zu investiven Maßnahmen und trotz Kostenkontrolle, ein strukturelles Defizit bei der Haushaltsaufstellung nicht zu vermeiden ist.

 

Angesichts dieses Strukturdefizits und der enormen und nicht selbst steuerbaren Kostenblöcke ist die mit dem Rekord-Ergebnis im Jahresabschluss 2017 geschaffene Ausgleichsrücklage voraussichtlich bereits in 2019 großenteils aufgebraucht. Der guten Konjunktur und damit einhergehenden Mehreinnahmen bei den Steuern stehen massive Kostensteigerungen insbesondere im Dienstleistungsbereich und der Infrastruktur gegenüber. Hinzu kommen die deutlich höhere und perspektivisch unsichere Kreisumlage und die konsequent ansteigenden Aufwendungen für Sozialleistungen.

 

Bei allen hier aufgezeigten Risiken und Variablen, ist der Blomberger Haushalt dennoch mittelfristig geordnet und gesichert. Der hier vorgelegte Haushaltsentwurf verfolgt weitgehend defensive Ansätze, die nichts beschönigen oder Luftschlösser beschreiben, sondern belastbar und solide kalkuliert sind. Es ist weiterhin ein fortlaufender Konsolidierungsprozess erforderlich, ohne aber in die Zukunft gerichtete Investitionen zu vernachlässigen. Dieser Spagat ist in Blomberg in den Vorjahren gut gelungen, und auch der Haushalt 2019 geht weiter in diese Richtung, wenngleich ich die Sonderfaktoren benannt habe.

 

Wie eingangs beschrieben, sind die im Haushaltsentwurf vorgelegten Planzahlen defensiv auf einer gesicherten Basis kalkuliert und beinhalten ausdrücklich noch nicht die jüngsten Entwicklungen, da in Hinblick auf die ELAG-Zahlen nach Aussage des Kommunalministeriums in NRW mit einer Veröffentlichung der Modellrechnung erst in der zweiten Oktoberhälfte zu rechnen ist. Die gesicherten Zahlen -und damit einhergehend eine voraussichtliche Verbesserung der Ertragsseite um ca. 2.000.000 € – wird Ihnen im Rahmen der Veränderungsliste zum Hauptausschuss vorgelegt.

Da – wie sie den ständigen Quartalsberichten und insbesondere dem aktuellen Bericht für das 3. Quartal entnehmen werden- die Zahlen sich auch in 2018 konjunkturbedingt positiver entwickeln, wodurch sich abzeichnet, dass wir bei einem prognostizierten Defizit von ca. 1,8 Mill. € die Ausgleichsrücklage deutlich geringfügiger in Anspruch nehmen müssen als geplant, und die angekündigte Modellrechnung zu den ELAG-Zahlen zusätzlich zu erheblichen positiven Abweichungen von den Planzahlen für Blomberg führt, darf davon ausgegangen werden, dass ausgehend von einer erheblichen Verbesserung des Gesamtergebnisses die Ausgleichsrücklage im Jahr 2019 nicht ausgeschöpft werden wird und die Allgemeine Rücklage auch in 2019 unangetastet bleiben wird ,so dass entgegen der bisherigen defensiven Planungsgrundlage die Ausgleichsrücklage noch mindestens ins Jahr 2020 hineinreichen wird.

 

Unabhängig davon zeigt der vorgelegte Haushaltsplan auch mittelfristig Einsparpotenziale und eine konsequente Ausgabenkontrolle, so dass in der Tendenz das strukturelle Defizit weiter reduziert werden kann. Dies am Ende auch konsequent umzusetzen und so zur Konsolidierung beizutragen, ist jedoch eine ständige Herausforderung und Verpflichtung für uns alle.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


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