Seit dem 01.04.2009 kooperiert die Stadt Blomberg mit der Stadt Lemgo bei der Rufbereitschaft für die Unterbringung nach dem PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten). Die Alte Hansestadt Lemgo übernimmt im Rahmen der Rufbereitschaft die notwendigen unaufschiebbaren Aufgaben gem. § 14 PsychKG außerhalb der Dienstzeiten. Weiterer Kooperationspartner ist die Stadt Lage. Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung, die ab dem 01.01.2018 einer Anpassung bedarf. Der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, HIER zu finden im Ratsinfomanagement der Stadt Blomberg, zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadt Blomberg wurde einstimmig zugestimmt. Für diese Änderung ist die Beschlussfassung des Rates noch erforderlich.
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