Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Ferner entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Anschließend ist der vom Rat festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekanntzumachen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 beschlossen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Blomberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld zu beauftragen. In der inzwischen durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss entsprechend den maßgeblichen Vorschriften erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Daraus resultierte folgender Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt
a) den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Blomberg zum 31.12.2017 und des Lageberichts und
b) den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH vollinhaltlich und unterbreitet dem Rat der Stadt die nachstehende Beschlussempfehlung:
1. Der Jahresabschluss der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme: 107.508.062,40 Euro
Jahresergebnis: 9.500.134,00 Euro
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 9.500.134,00 Euro wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss votierte einstimmig für die Übernahme des Bestätigungsvermerks der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Empfehlung an den Rat der Stadt Blomberg lautete folglich den erforderlichen Feststellungsbeschluss zu fassen. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt und dem Bürgermeister wurde im Fachgremium uneingeschränkte Entlastung erteilt – auch hier ein einstimmiges Votum. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit spricht der Rat am 14.11.2018.
«« vorheriger Beitrag: In Lippe fehlen Fördermittel für Kita-Plätze.
nächster Beitrag: Laternenumzug mit dem Heimatverein Istrup. »»