Im Dezember 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen 769 100 pflegebedürftige Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, waren das 20,5 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (Ende 2015: 638 100). Großen Einfluss auf diesen Anstieg dürfte das neue – seit 1. Januar 2017 geltende – Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung gehabt haben, nach dem der Grad der Selbständigkeit eines Menschen Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist.
Der Anteil der NRW-Einwohner, die Anspruch auf Pflegeleistungen haben, war Ende 2017 mit 4,3 Prozent höher als zwei Jahre zuvor (2015: 3,6 Prozent). 599 400 (77,9 Prozent) Pflegebedürftige wurden 2017 zu Hause versorgt; das waren 26,6 Prozent mehr als 2015. 417 300 Pflegebedürftige (+29,6 Prozent) erhielten ausschließlich Pflegegeld und 182 000 Personen (+20,3 Prozent) wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut oder erhielten Geld- oder Sachleistungen.
22 000 Personen (+53,6 Prozent) bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 169 600 Personen (+3,0 Prozent) in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht. Nahezu die Hälfte aller Pflegebedürftigen (47,6 Prozent) waren in Pflegegrad 2 und 29,3 Prozent in Pflegegrad 3 eingestuft. 15,5 Prozent waren dem Pflegegrad 4 und 6,5 Prozent dem Pflegegrad 5 zugeordnet. (IT.NRW).
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