Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Freitag, den 28. Dezember 2018, und endet am Montag, den 31. Dezember 2018. Die Fachbeamten der Bezirksregierung werden wieder intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durchführen.
Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Der Feuerwerkskörper muss mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.
Beispiel: 0589-F2-1234
CE 0589
Der erstmalige Verkauf von Feuerwerkskörpern sowie Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten müssen vom Händler der Bezirksregierung schriftlich angezeigt werden. Die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und das Vorliegen der Anzeige werden in diesem Jahr Schwerpunkte der Überprüfungen in den Verkaufsstellen sein. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen.
Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder. Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen.
Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten.
Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise lesen und beachten. Weitere Informationen gibt es unter www.bezreg-detmold.nrw.de oder unter www.mags.nrw/sichere-geraete-und-produkte.
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