Im dritten Quartal 2018 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 754 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6,9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 7 255 Fälle).
Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im dritten Vierteljahr des Jahres 2018 auf 1,1 Milliarden Euro und lag damit um 75,0 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert (4,4 Milliarden Euro).
1 412 der in Nordrhein-Westfalen beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen; das waren 7,2 Prozent weniger als im dritten Quartal 2017 (damals 1 522 Unternehmensinsolvenzen). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 0,8 Milliarden Euro (Juli bis September 2017: 4,0 Milliarden Euro). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren von den Unternehmensinsolvenzen 5 546 Beschäftigte betroffen.
Dabei ist zu beachten, dass den Statistikern nicht zu allen Insolvenzverfahren Angaben zu den betroffenen Beschäftigten übermittelt werden. Ferner beantragten 5 342 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 4 416 Fällen um Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 5,7 Prozent weniger als im dritten Quartal 2017 (damals: 4 682 Fälle).
Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 mit 20 307 um 4,7 Prozent niedriger als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2017 (damals: 21 319 Fälle). Dabei war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 4 281 um 4,1 Prozent und die der Verbraucherinsolvenzen mit 13 112 um 4,9 Prozent niedriger als von Januar bis September 2017. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 auf 3,9 Milliarden Euro (−46,5 Prozent). (IT.NRW).
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