„Manchmal ist eine betriebliche Ausbildung am Wohnort nicht möglich“, berichtet Laura Krüger, Teamleiterin der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Detmold. „Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für junge Leute, die bereits in Ausbildung sind oder eine Ausbildung woanders planen, eine finanzielle Unterstützung – die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).“ Die Agentur für Arbeit Detmold fördert eine Ausbildung mit einer Berufsausbildungsbeihilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Es muss sich um eine berufliche Erstausbildung handeln, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher oder überbetrieblicher Form stattfindet.
Als Azubi erhalten junge Leute BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen können, weil tägliches Pendeln zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung der Eltern oder eines Elternteils nicht zumutbar ist. Letzteres ist unerheblich bei Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder waren, oder mit mindestens einem Kind zusammenleben. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Auf den Bedarf wird das Einkommen des Auszubildenden selbst angerechnet, aber auch das Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners wird berücksichtigt.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und entsprechende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, besteht Anspruch auf BAB ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit Detmold gestellt wird. Im Internet ist unter www.babrechner.arbeitsagentur.de ein Berechnungsprogramm eingestellt, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob ein Anspruch besteht. Antragsunterlagen gibt es in der Eingangszone der Agenturen für Arbeit Detmold in der Wittekindstraße 2. Telefonisch können Antragsunterlagen unter der Rufnummer 0 800 4 5555 00 angefordert werden. Die Agentur für Arbeit Detmold bittet um eine zügige Rückgabe der Antragsunterlagen, um frühzeitig die umfangreichen Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können, damit es bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zu vermeidbaren Verzögerungen bei der Auszahlung kommt.