Bei jeglichem Fehlverhalten ihrer Bediensteten prüft die KPB Lippe disziplinarrechtliche und strafrechtliche Ermittlungen. Auch bei Bekanntwerden der grob fehlerhaften Sachbearbeitung im Fall „Lügde“ sind Disziplinar- sowie Strafverfahren gegen zunächst zwei Beamte eingeleitet worden.
Bei Hinzutreten weiterer Pflichtverletzungen dehnt die KPB Lippe laufende Disziplinarverfahren aus. Im Falle der Ermittlungen gegen zwei Kriminalbeamte, die im Fall Lügde ermittelt hatten, sind bei der internen Betrachtung ihrer Arbeit weitere gravierende Mängel in der Sachbearbeitung bekannt geworden. Diese sind nun ebenfalls Bestand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Einzelheiten können wegen laufender Ermittlungen momentan nicht bekannt gegeben werden. Die KPB Lippe prüft umfänglich und direktionsübergreifend die bestehenden Geschäftsprozesse, um etwaige weitere Mängel identifizieren und abstellen zu können.
Am Wochenende wurde in den Medien über drei Polizeivollzugsbeamte in Lippe berichtet, gegen die wegen Sexualstraftaten ermittelt wurde. Es ist nachvollziehbar, dass die Bevölkerung – gerade vor dem Hintergrund der Ermittlungen im Fall „Lügde“ – darüber besorgt ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Beamten und zum Schutz ihrer Angehörigen keine weiteren Einzelheiten an die Öffentlichkeit geben werden.
Es handelt sich bei allen drei Fällen um abgeschlossene Verfahren, die justiziell und dienstrechtlich beurteilt wurden. Der Polizeivollzugsbeamte, der wegen Besitzes und Verschaffens von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt wurde, ist 2015 aus dienstlichen Gründen von der KPB Gütersloh nach Lippe versetzt worden und untersteht seitdem einer engen Dienst- und Fachaufsicht.
Grundsätzlich sieht das Rechtsstaatsprinzip in Strafen einen erzieherischen Effekt vor, mit der Möglichkeit zur Besserung und positiven Persönlichkeitsveränderung. Außerdem führt das Begehen einer Straftat nicht automatisch zur Entfernung aus dem Dienst, sondern obliegt einer Beurteilung des Einzelfalls durch das erkennende Gericht.
Bei der Verwendung von Beamtinnen und Beamten berücksichtigt die KPB Lippe selbstverständlich etwaige straf- bzw. disziplinarrechtliche Vorbelastungen. So waren diese drei Beamten zu keiner Zeit und in keiner Form mit den Ermittlungen im Fall „Lügde“ betraut. Die Dienstorte aller drei befinden sich im Kreis Lippe, aber nicht in Detmold.