Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt. Die Vorkommnisse rühren aus dem letzten Zweitliga-Spiel der Saison 2018/2019 bei Dynamo Dresden am 19. Mai 2019. Rund 10 Minuten nach dem Spielende brannten bislang noch unbekannte Täter im Gastbereich zwölf bengalische Erzeugnisse ab. Der SCP07 distanziert sich in aller Deutlichkeit von diesem unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik. In Summe hat der Verein durch das Fehlverhalten sogenannter Fans in der Saison 2018/2019 eine Gesamtstrafe von 15.765 Euro verzeichnen müssen. Der SCP07 bittet um Mithilfe bei der Identifikation der Täter, die in Regress genommen werden sollen. Der Verein ist für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung der Täter beiträgt. In der Vergangenheit ist eine Identifikation bereits gelungen: Beim Spiel gegen Holstein Kiel konnte der SCP07 die Strafe in Höhe von 1.440 Euro auf die Verursacher umlegen.
Pressemeldung SC Paderborn
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