René Filla von PreZero, Dr. Ute Röder, Leiterin des Fachbereiches Umwelt und Energie im Kreis Lippe, Ulrich Frohmann von der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, stellvertretende Vorsitzende vom Lippischen Landwirtschaftlichen Hauptverein Britta Petercord sowie Ulrich Schlotthauer und Berthold Lockstedt (v.l.), beide Geschäftsführer der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe, zeigen, was nicht in den Biomüll gehört. (Foto: Kreis Lippe).

Die Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL) und der Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) nehmen die Biotonnen im Kreis Lippe ab Mitte Juni genauer unter die Lupe. Der Hintergrund: Seit Einführung der Biotonnen zu Beginn der 90er Jahre hat sich die Qualität des gesammelten Materials kontinuierlich verschlechtert. Die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte aus dem Kompostwerk in Lemgo sind hingegen gestiegen.

 

Hinzu kommt, dass die falsche Mülltrennung massive Probleme in den Aufbereitungsanlagen verursacht. Die erforderlichen Reparaturen und die damit verbundenen Ausfallzeiten führen zu beträchtlichen Mehrkosten mit Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt. „Wenn sich die Qualität weiter verschlechtert, dürfte im schlimmsten Fall der Kompost nicht mehr verwendet und teuer entsorgt werden, was eine schmerzhafte Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger in Lippe zur Folge hätte“, warnt Dr. Ute Röder, Leiterin des Fachbereiches Umwelt und Energie im Kreis Lippe.

 

Daher engagiert sich der Kreis Lippe für eine Verbesserung des Komposts. „Ab Mitte Juni werden wir daher im gesamten Kreisgebiet die Kontrolle der Biotonnen intensivieren“, kündigt Berthold Lockstedt, Geschäftsführer der GAL, an. Bei der Überprüfung der Behälter werden zwei Wege beschritten: Zum einen begutachten Mitarbeiter der PreZero Service Westfalen, die die Biotonnen im Kreis erfasst, während der Sammeltour die Qualität der Abfälle.

 

Zum anderen kommen Detektoren zum Einsatz, die Störstoffe erkennen und den Schüttvorgang am Fahrzeug unterbrechen. Das Resultat ist jedoch identisch – werden unerwünschte Materialien entdeckt, bleibt die Tonne ungeleert stehen. Die betroffenen Verbraucher können ihre Bioabfälle bis zur nächsten turnusgemäßen Sammlung nachsortieren oder einen kostenpflichtigen Sack neben den Restmüllbehälter stellen.

 

„Diese Maßnahmen sind notwendig, da es einige Haushalte in Lippe mit der Trennung ihrer Abfälle nicht mehr so genau nehmen“, ergänzt Ulrich Schlotthauer, ebenfalls Geschäftsführer der GAL und verantwortlich für den Betrieb des Kompostwerks in Lemgo. Folgende Regeln gibt es bei den Biotonnen zu beachten: Altkleider, Bauschutt oder Elektrogeräte gehören dabei ebenso wenig in die Biotonne, wie Lebensmittelverpackungen oder Plastiktüten.

 

„Auch Müllbeutel aus kompostierbarer Folie sind für unsere Prozesse denkbar ungeeignet. Sie stören in der Sortierung und verrotten zudem deutlich langsamer als die biologischen Anteile im Material“, erklärt Ulrich Schlotthauer. Erlaubt sind alte Zeitungen, die Feuchtigkeit und Gerüche binden. Neben diesen technischen Herausforderungen unterliegt die Herstellung von Kompost heute auch strikten rechtlichen Regularien.

 

In der Bioabfallverordnung ist festgehalten, dass beim Kompost maximal 0,5 Prozent des Gesamtgewichts aus Fremdstoffen bestehen dürfen. Die Düngemittelverordnung schreibt vor, dass der Kunststoffanteil am Gesamtgewicht maximal 0,1 Prozent betragen darf. „Es ist jedoch unser Anspruch, diese Höchstgrenzen mit der Unterstützung der lippischen Haushalte zu vermeiden.

 

Bioabfälle sind wichtige Rohstoffe und sollten keinerlei Fremdstoffe enthalten – auch im Hinblick auf die Gefahren, die sich aus dem Eintrag von Mikroplastik in die verschiedenen Ökosysteme ergeben“, so Rüdiger Kuhlemann, Fachgebietsleiter für Wasser- und Abfallwirtschaft im Kreis Lippe. Die Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe und die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe bieten umfangreiche Informationen zum Thema auch im Internet an: www.gal-lippe.de und www.abg-lippe.de. Telefonische Auskünfte und Sortiertipps erhalten interessierte Verbraucher unter der Rufnummer 05261/9487-20.

 


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