Das neue Unterhaltsvorschussgesetz der schwarz-gelben Landesregierung erweist sich als teuer für die lippischen Jugendämter. Die SPD-Landtagsabgeordneten Ellen Stock, Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer weisen auf gestiegene Kosten in Höhe von fast 600.000 Euro hin. Dabei hatten CDU und FDP eigentlich eine Entlastung versprochen.
Haben sich die Eltern getrennt, lebt das Kind meist bei einem Elternteil. Der andere Elternteil muss Unterhalt für das Kind zahlen. Doch wie geht es weiter, wenn Mutter oder Vater keinen Unterhalt zahlen kann oder will? Dann springt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Wie der Begriff „Vorschuss“ sagt, übernimmt der Staat nicht den Unterhalt, sondern geht vielmehr in Vorleistung. Die bezahlten Beträge holt er sich theoretisch vom Unterhaltspflichtigen zurück, sobald dieser dazu in der Lage ist, seine Zahlungspflicht zu erfüllen.
Seit dem 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.
Das gilt auch für den Kreis Lippe. Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss 2016, bei den fünf lippischen Jugendämtern noch bei 2.123.039,23 Euro, so sind sie im Jahr 2018 auf 2.715.155,32 Euro gestiegen.
Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten, Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte der Finanzminister in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch Mehrkosten“ ergeben hätten.
Hierzu erklären die lippischen Landtagsabgeordneten der SPD, Ellen Stock, Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer: „Diese Aussage ist schlichtweg unwahr. Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Allein für die lippischen Jugendämter sind die Kosten um knapp 600.000 Euro gestiegen. Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweisung eben deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“
Kommune | Kommunale Ausgaben UVG 2016 | Kommunale Ausgaben UVG 2018 |
Differenzbetrag |
Stadtverwaltung Bad Salzuflen |
306.140,79€ |
463.458,88€ |
+ 157.318,09€ |
Stadtverwaltung Detmold |
562.624,10€ |
708.883,74€ |
+ 146.264,64€ |
Stadtverwaltung Lage |
252.659,70€ |
330.104,82€ |
+ 77.445,12€ |
Stadtverwaltung Lemgo |
208.261,50€ |
269.556,90€ |
+ 61.295,40€ |
Kreisverwaltung Lippe |
793.353,14€ |
943.150,98€ |
+ 149.797,84€ |
insgesamt |
2.123.039,23€ |
2.715.155,32€ |
+ 592.116,32€ |
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