Fachplaner Jürgen Bölte erklärte, nachdem er sich für die versäumten Termine entschuldigt hatte, dass die Uhren aufgrund neuer Gesetzesgrundlagen, dies auch bei den Nachbarkommunen in Sachen Vorrangflächen für Windkraftanlagen, nun wieder auf Null zurückgedreht wurden. Bei der Flächenermittlung wird unterschieden zwischen harten Tabukriterien (rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse – keine Abwägungsmöglichkeiten) und weichen Kriterien. Die „Weichen“ sind Bereiche, in denen nach dem Willen der Gemeinde aus unterschiedlichen städtebaulichen Gründen anhand pauschaler Kriterien die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden soll.
In unserer unteren Grafik erkennen Sie grüne Flächen, die aufgrund einer Größe von unter 20ha weniger geeignet sind, dies, weil man mindestens drei Anlagen zusammen errichten sollte um wirtschaftlicher zu arbeiten, und die blauen Flächen, die sich besser eignen. Zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet das jedoch nicht, dass auf diesen Flächen auch tatsächlich gebaut wird. Harald Wagner (Stadt Blomberg) berichtete, dass es sinnvoll sei, mit diesen 12 Flächen ins Genehmigungsverfahren zu gehen. Einige Flächen können dennoch später aus verschiedenen Gründen (Denkmalschutz, Landschaftsästhetik, etc…) „herausfallen“.
Bürgermeister Klaus Geise fügte den vorangegangenen Erläuterungen hinzu: „Die Stadt betreibt hier aktive Planung und leitet ein rechtssicheres Verfahren ein. Ab heute stehen dann 12 Flächen im Raum, das kann auch für Unruhe sorgen, dessen sind wir uns bewusst. Aber auch hier übernimmt die Stadt einen aktiven Part. Es wird bereits über eine zu gründende Beteiligungsgesellschaft nachgedacht. Mit unseren Partnern vor Ort (SSK, BVB, etc…) haben wir bereits Gespräche geführt. Als Stichwort möchte ich hier „kommunale Wertschöpfung“ nennen. Wir wollen auch den Bürgern die Möglichkeit geben sich an den Windkraftanlagen zu beteiligen, dies sorgt auch für mehr Akzeptanz.“
Die mögliche Unruhe könnte daher rühren, dass „Anwohner“ sich der Errichtung von Windkraftanlagen schon jetzt versuchen in den Weg zu stellen. Dies wäre ein viel zu früher Zeitpunkt, noch geht es lediglich um die rechtssichere Prüfung möglicher Flächen. Das zu einem späteren Zeitpunkt weitere Kriterien bedacht werden müssen stand für die Mitglieder des Ausschusses ausser Frage. Im Ergebnis wurde dem Beschlussvorschlag „Der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird zugestimmt.“ einstimmig entsprochen.
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