JusticeZum Jahreswechsel, also zum 01.01.2015, wird der zu berücksichtigende Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige erhöht. Der notwendige Selbstbehalt in der „Düsseldorfer Tabelle“ steigt dann von derzeit 1.000 Euro auf 1.080 Euro an. Dies gilt dann, wenn unterhaltspflichtige Erwerbstätige für minderjährige Kinder oder Kinder, die bis zum 21. Lebensjahr im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zahlen müssen.

Auch für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt an. Statt 800 Euro gelten dann ebenfalls 80 Euro mehr, also 880 Euro. Die Anpassung berücksichtigt unter anderem die Erhöhung der „Hartz IV-Sätze“ zum 01.01.2015. Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. die Regelsätze für den Unterhalt von Kindern und legt die sogenannten Selbstbehalte fest.


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