HauptausschussDas Deutsche Rote Kreuz (DRK) hatte beantragt, in die städtische Hundesteuersatzung eine Regelung zur Ermäßigung des Hundesteuersatzes für ausgebildete Besuchshunde aufzunehmen. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sieht eine derartige Ermäßigung nicht vor. Aktuell plant lediglich die Stadt Detmold die Steuer für sog. Besuchshunde auf Antrag um ein Viertel zu ermäßigen.

Die zurzeit geltende Hundesteuersatzung der Stadt Blomberg sieht in § 4 Abs. 1 folgende Ermäßigungsregelung vor:

Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200
Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
b) Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.“

Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich einstimmig für eine Reduzierung der Hundesteuer um 25% für die Besuchshunde ausgesprochen. Im Haushaltsplan wird sich dies jedoch kaum auswirken. Hans-Ulrich Arnecke hatte geäußert, dass ihm auf Nachfrage lediglich von fünf infrage kommenden Hunden berichtet wurde. Auch der Verwaltungsaufwand sollte sich in Grenzen halten. Die verminderte Steuerberechnung erfolgt nur auf Antrag und erfordert den entsprechenden Nachweis.

Hintergrund: Das DRK bildet Hunde aus, die nach erfolgter Ausbildung in Einrichtungen Senioren bzw. Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung besuchen. Die Besuche werden von den Hundebesitzern mit ihren Hunden ehrenamtlich durchgeführt. Diese Hunde stellen nach Aussage des DRK eine Bereicherung für die Bevölkerung dar. Außerdem würde durch den guten Gehorsam dieser Tiere eine geringe Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen.


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