Mit Schreiben vom 15.01.2015 regen die Eheleute Margarete und Siegfried Reuter den Rückbau der Querungshilfe an der Holstenhöfener Straße an, mindestens jedoch die Entfernung des zu passierenden unteren Teils. In der Begründung hieß es sinngemäß: “Wir wohnen seit 47 Jahren an dieser Straße und in dieser Zeit ist uns kein einziger Unfall bekannt. Zudem gibt es keine Erhebungen über die Häufigkeit der Querung durch Personen.” Das Ehepaar stellt hier die deutliche Frage, wie der Kreis Lippe eine solche Maßnahme überhaupt habe genehmigen können. Nun hatte der Hauptausschuss über diesen Antrag zu entscheiden.
Der Hauptausschuss hatte den Antrag in dessen Sitzung vom 28.01.2015 beraten und an den Ausschuss für Bauen und Umwelt zur weiteren Beratung verwiesen, dieser hatte sich gegen die Anregung entschieden. Wie üblich, folgte der Hauptausschuss der Empfehlung des Fachausschusses und beschloss der Anregung nicht zu folgen.
Aus den Sitzungsunterlagen der Stadt Blomberg geht folgende Begründung hervor:
Die Querungshilfe in der Holstenhöfener Straße ist im Februar 2014 errichtet worden. Vorangegangen waren Wünsche der Anwohner des Bruchweges und des zuständigen Ortsvorstehers. Sie waren der Meinung, dass die Straße dort am einmündenden Fußweg aus dem Bruchweg heraus für insbesondere ältere Mitbürger als aber auch Schulkinder aufgrund der Kurvensituation und der dort bis dahin gefahrenen Geschwindigkeiten (bis dahin Tempo 50) nicht gefahrlos zu passieren sei.
Dem Antrag auf die erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung wurde von Seiten der Unteren Verkehrsbehörde beim Kreis Lippe entsprochen und die Anbringung der dortigen Einengung durch die Mittelinsel einschließlich der einschlägigen Beschilderung sowie auch Ausweisung der Temporeduzierung auf Tempo 30 Km/h angeordnet.
Zunächst wurde mit Anbringung der Beschilderung sowie der einseitigen Querungshilfe auf umfangreichere Maßnahmen verzichtet. Unmittelbar im Anschluss an die Errichtung der Querungshilfe wurde jedoch festgestellt, dass die auf Tempo 30 Km/h ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung von einer Vielzahl der passierenden Autofahrer nicht eingehalten wurde, so dass es aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten bei der Umfahrung der Querungshilfe oftmals zu gefährlichem Begegnungsverkehr auf der verbleibenden Fahrspur kam.
Daraufhin wurde lediglich auf der bergauf führenden rechten Fahrspur eine Bodenschwelle nachgerüstet, um den bergauf fahrenden Kraftfahrzeugverkehr dazu anzuhalten, sich an das dort ausgewiesene Tempolimit zu halten. Schließlich vertrauen die querenden Fußgänger an dieser Stelle auf ein ausreichendes Zeitfenster aufgrund der langsamen Fahrzeuggeschwindigkeiten, um die Straße dort auch sicher und mit dem für sie ausreichenden Zeitfenster passieren zu können. Anschließend wurde festgestellt, dass nunmehr viele Autofahrer bergabfahrend die entstandene Situation zu sportlich ambitioniertem Slalom-fahren zwischen Einengung und der einspurigen Bodenschwelle hindurch missbraucht haben. Somit wurde anschließend noch einmal mit einer weiteren Bodenschwelle – nunmehr auf der bergab führenden Fahrspur – nachgerüstet, um auch diesem Fehlverhalten zu begegnen.
Zwischen beiden Bodenschwellen wurde gleichzeitig ein geringer Freiraum angeordnet, der es Zweiradfahrern ermöglicht, die Schwellen ohne Hindernis und Schwierigkeiten zu umfahren. Gleichzeitig können bei langsamen Geschwindigkeiten auch KFZ mit einer Spur diese Lücke nutzen, um das Befahren der Bodenschwelle lediglich mit einer Spur komfortabler zu gestalten. Seit der Ausrüstung der Querungshilfe mit Schwellen jeweils auf beiden Fahrspuren sind keine weiteren negativen Begebenheiten mehr aufgefallen.
Die unmittelbar an diesen Bereich angrenzenden Nachbarn legen – angeregt durch die zwischenzeitliche Berichterstattung in den Medien – Wert auf die Feststellung, dass die ausgeführte Querungshilfe in genau der angeordneten Bauweise so von ihnen gewünscht wurde und nach deren Auffassung auch weiterhin Bestand haben sollte. Nie sei der dortige Bereich von der KFZ-Lärmemission her so ruhig gewesen wie seit der Ausrüstung mit den Bodenschwellen. Von den niedrigen gefahrenen Geschwindigkeiten profitieren in Bezug auf die geringere Lärmemission somit alle Anwohner.
Auch diesen Umstand wünschen die Nachbarn zu erhalten. Eine sichere Querung an der dortigen Stelle für die darauf angewiesenen Nutzergruppen wird ohne eine Querungshilfe nicht möglich sein. Die Querungshilfe und die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h sollten also weiterhin nicht zur Disposition stehen. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h allein durch die Anordnung der Schilder – das hat die Entwicklung aufgezeigt – ist nicht möglich. Eine Kontrolle der einzuhaltenden Geschwindigkeit durch die Polizei ist in diesen Fällen – sofern nicht Unfallschwerpunkt – ebenfalls nicht möglich. Um also auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h sicher erreichen zu können, bedarf es zusätzlicher baulicher Maßnahmen.
Hier kommen entweder die bisher verwendeten Bodenschwellen oder aber ersatzweise auch breitere, komfortabler zu befahrende Hindernisse wie z. B. sogenannte „Berliner Kissen“ – das sind Schwellen, die ebenfalls auf dem Fahrbahnbelag befestigt werden und eine ebensolche Höhe aufweise wie die verwendeten Bodenschwellen, die jedoch eine Tiefe von rd. zwei bis drei Metern aufweisen und dadurch komfortabler zu befahren sind – in Frage. Zudem sind auch Einbauten z. B. durch Blumenkübel oder ähnliche Hindernisse denkbar, aber weniger gut geeignet.
Auch ist die Anordnung einer seitlich auf der anderen Fahrspur und etwas bergab angeordneten weiten Querungshilfe denkbar, um die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit auf das gewünschte Maß zu erreichen. Aufgrund der Tatsache, dass der Abstand dieser Einengungen dann jedoch auf das Maß von durchfahrenden Gelenkbussen, der Feuerwehrdrehleiter als auch des Winterdienst-Räumpfluges entsprechend großzügig auszulegen ist, wird dadurch keine wirkliche Geschwindigkeitsreduzierung für PKW zu erreichen sein. Ebenso verleitet eine solche Anordnung erfahrungsgemäß zum ebenfalls nicht gewünschten Slalomfahren an solchen Punkten. Die bestehende einseitige Querungshilfe, die entsprechende Beschilderung als auch eine Schwelle – entweder die bereits vorhandene oder das sog. „Berliner Kissen“ – sollten also weiterhin zum Schutz der auf diesen Schutz angewiesenen schwächeren Verkehrsteilnehmer verwendet werden.
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