2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/24 „Am Rambocke“ der Stadt Blomberg einschließlich Berichtigung des Flächennutzungsplanes . Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) im beschleunigten Verfahren.

Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 15. März 2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/24 und die Durchführung des erforderlichen Beteiligungsverfahrens (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauBG) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Änderung der festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit begleitenden öffentlichen Verkehrsflächen sowie grünordnerischen Festsetzungen. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/24 wird gleichzeitig der Flächennutzungsplan berichtigt.

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straßen Am Rambocke (im Norden und Osten), den Feldeggeser Weg (im Süden) sowie den Hohlweg am Schulzentrum (im Westen).

Hiermit wird gem. § 3 Abs. 2 BauBG bekannt gemacht, dass der Entwurf einschließlich Begründung in der Zeit vom 10. April bis zum 10. Mai 2017 (einschließlich) im Fachbereich 60 –Bauen und Stadtentwicklung- der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Während der oben genannten Zeit können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden.

Hinweis: Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de einsehbar.


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