In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 16. Dezember 2015, wurde die erneute öffentliche Auslegung (Vorrangflächen für Windkraftanlagen) beschlossen. Dieses Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 20. Januar bis zum 19. Februar 2016 durchgeführt. Während dieses Zeitraumes ging eine Vielzahl von Anregungen ein.
In einer Stellungnahme des Dorfausschusses Großenmarpe heißt es sinngemäß: „Es gibt bereits eine ca. 50ha große Konzentrationsfläche mit 10 Windkraftanlagen, ergänzt um eine weitere auf dem Köllerberg. Der Ausweisung von Konzentrationsflächen und der Erzeugung von Strom durch Windenergie ist die Bevölkerung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehend. Nur schwerlich dürften die Bewohner jedoch von einer Ausweitung der Windkraft in Großenmarpe zu überzeugen sein. Wir sehen hier neben einer Arrondierung der jetzigen Flächen insbesondere den Bereich um Hestrup herum als kritisch an. Eine Akzeptenz von zusätzlichen Flächen im dortigen Bereich ist von der Bevölkerung nicht zu erwarten. Der Dorfausschuss verweist mit Nachdruck darauf, dass Großenmarpe und Hestrup, bezogen auf die Windkraft, ihren Anteil bereits geleistet haben.“
Zudem gab es von einigen Anwohnern Stellungnahmen, die den Abstand von 400m als zu gering erachten, in benachbarten Gemeinden seien es letztlich auch mindestens 500m. zahlreiche weitere Stellungnahmen hatte es im Rahmen des Beteiligungsverfahres gegeben, alle nachzulesen im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg.
Das beauftragte Planungsbüro Bölte hatte im Vorfeld alle städtebaulichen und naturschutzfachlichen Belange gewichtet und hieraus eine Empfehlung für die Behandlung der Stellungnahmen und die Darstellung von Vorranggebieten erarbeitet. Auch nach erneutem Auslegungsverfahren seien keine neuen Erkenntnisse gekommen, die über das Bisherige hinausgehen. Auf Nachfrage von Hans-Ulrich Arnecke (Die Grünen) erklärte Bölte, dass nach der Rechtsprechung das Landschaftsbild nicht zu den harten Kriterien gehöre: „Windkraftanlagen prägen die Kulturlandschaft natürlich in ganz erheblich, in Blomberg ist die Ausprägung im Verhältnis jedoch nicht sehr wesentlich. Im Vergleich zu zum Beispiel dem Paderborner Land sind die Flächen sehr schlank gehalten, die Tiefe fehlt.“
Nach Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen wurde der Beschlussvorschlag „Den beigefügten Abwägungsvorschlägen für die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlegen und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.“ einstimmig im Fachausschuss beschlossen. Das letzte Wort spricht der Rat der Stadt Blomberg in seiner kommenden Sitzung am 13. April 2016.