Rat-der-Stadt-BlombergEinige Male haben wir bereits über notwendige Änderungen im Haushaltsplan geschrieben, doch warum muss es überhaupt zu Änderungen kommen und warum müssen diese so drastisch und zeitnah erfolgen? In der letzten Ratssitzung gab Kämmerer Rolf Stodieck einen Einblick:

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015, der Aufwendungen in Höhe von 34.891.306 Euro und Erträge in Höhe von lediglich 31.669.633 ausweist, konnte im Ertrag und Aufwand nicht ausgeglichen werden. Im Saldo ergibt sich also eine negative Differenz von 3.221.663 Euro. Das bedeutet eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von mehr als 6%. Die Defizite in den Jahren 2016 bis 2018 liegen ebenfalls bei jeweils mehr als 5% über der zulässigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. In vorliegender Form ist der Haushaltsplanentwurf somit nicht genehmigungsfähig und würde zu einem Haushaltssicherungskonzept (HSK) führen.

Nach einer Rekordeinnahme im Bereich der Gewerbesteuer im Jahr 2011 (22,7 Mio. Euro), weist der Haushaltsplan für 2015 nun schon im vierten Jahr in Folge einen deutlichen Rückgang auf. im Jahr 2014 ist die Stadt auf 8,2 Mio. Euro zurückgefallen. Durch EInsparungen allein kann diese Lücke nicht geschlossen werden.

 

Um ein HSK abzuwenden, schlug Stodieck nun folgende Maßnahmen vor:

  • Erhöhung der Vergnügungssteuer
  • Erhöhung der Hundesteuer
  • Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von bisher 209% auf 250%
  • Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B von bisher 413% auf 495%
  • Erhöhung der Hebesätze der Gewerbesteuer von bisher 420% auf 435%

Die Mehreinnahmen taxiert der Kämmerer auf rund 900.000 Euro pro Jahr. Weitere Konsolidierungsschritte werden zudem für das Jahr 2016 in 2015 einzuleiten sein.

Der Finanzplan schließt unter Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen (einschl. Investitionen) mit einem Defizit von 2.379.899 Euro ab. Da auch die Jahre 2016 bis 2018 planerisch mit einem Defizit abschließen werden, wird sich hieraus das jährliche Kassendefizit der Stadt kontinuierlich erhöhen. Diese Minusbeträge müssen über Kassenkredite finanziert werden. Kassenkredite werden jedoch nicht wie investive Kredite getilgt, sondern nur dann, wenn im Jahresabschluss ein Überschuss erwirtschaftet wurde.

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.000.000 Mio. Euro festgeschrieben. Die aktuelle Entwicklung lässt befürchten, dass dieser Betrag in den nächsten Jahren auch erreicht sein wird.

Das bislang erkennbare ungünstige Verhältnis zwischen Abschreibungen (Werteverzehr) und Investitionstätigkeit (Wertezuwachs) führt zu einer kontinuierlichen Abnahme des Anlagevermögens. Somit sollte weiterhin zumindest in Höhe der der Abschreibungen investiert werden um einem schleichenden Vermögensabfall entgegenzuwirken.

Stodieck sprach in seinen Ausführungen von einem schwierigen Spagat, den Verwaltung und Politik in den kommenden Jahren zu bewältigen haben. Der Ausgleich des Ergebnisplanes kann nur gelingen, wenn Steuern in gewohnter Höhe auf der Einnahmenseite zu verbuchen wären. Daher die o.g. Steuererhöhungen.

Der Dialog mit allen Beteiligten hinsichtlich einer Konsolidierung der städtischen Finanzen muss in den kommenden Jahrenintensiv geführt werden, es gilt die großen Kostenblöcke wie „Personalaufwendungen“ und „Sächlicher Aufwand“ ständig kritsich zu hinterfragen. Dennoch muss die Ertragsseite deutlich in den Fokus gerückt werden um einer Fremdbestimmung entgegen zu wirken und die kommunale Handlungsfähigkeit auf Dauer zu erhalten.


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