„Sendeschluss“ für Übergangsregelung
Eine Wohnung – ein Beitrag. So lautet seit dem 1. Januar 2013 der Slogan zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Monatlich 17,98 Euro sind für jede Wohnung zu zahlen – unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind. Zum Jahresende ist nun „Sendeschluss“ für alle bisherigen Übergangsregelungen: „Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldet der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies für ihre Wohnung bisher versäumt haben. Und dann kann es zu Nachforderungen kommen“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum baldigen „Konten-Check“: „Denn auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, kann bis zum Jahresende noch von den Übergangsregelungen profitiert werden.“ Hierzu gibt sie folgende Checkliste mit auf den Weg:
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Anmeldung prüfen: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das gilt auch für Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Mit dem Rundfunkbeitrag sind alle Programmangebote abgedeckt – egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone empfangen werden. Auch die privaten Autos der Bewohner sind enthalten. Umgekehrt allerdings: Wer nur ein Radio oder nur einen Computer hat oder überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt, kommt nicht am Rundfunkbeitrag vorbei: Wie alle anderen muss er für die Wohnung monatlich 17,98 Euro zahlen.
- Doppelzahlungen checken: Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. Wer für die Wohnung zahlt, entscheiden die Bewohner selbst. So müssen erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der zu viel entrichteten Rundfunkbeiträge verlangt werden. Zum Beispiel bei schon zum 1. Januar 2013 bestehenden Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Bewohner bezahlt haben. Aber aufgepasst: Die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
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Befreiung oder Ermäßigung ausloten: Aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden. Eine Befreiung gibt’s zum Beispiel für all jene, die staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten oder für Studenten, die BAföG bekommen. Ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls kann gestellt werden, wenn das Einkommen knapp über dem Sozialbedarf liegt: Knapp heißt, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist. Bei Rentnern ist hierfür eine Bescheinigung des Grundsicherungsamtes, bei geringem Einkommen eine Bescheinigung des Arbeitsamtes erforderlich. In dieser muss auch vermerkt sein, dass kein Vermögen vorhanden ist. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
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Auf Schreiben vom Beitragsservice reagieren: Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits bei ihm angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind. Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung.
(Presemeldung Verbraucherzentrale NRW)
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