Unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Blomberger Immobilien und Grundstücksverwaltung (BIG) wird Herr Andreas Wolf mit sofortiger Wirkung zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung bestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Blomberger Immobilien und Grundstücksverwaltung (BIG) vom 18.12.2009 werden zur Leitung der BIG vom Rat der Stadt Blomberg ein Betriebsleiter und ein stellvertretender Betriebsleiter bestellt. Herr Andreas Wolf nahm bislang die Aufgabe des stellvertretenden Betriebsleiters wahr. Er soll mit sofortiger Wirkung zum Betriebsleiter bestellt werden. Gleichzeitig wird der bisherige Betriebsleiter Herr Ralf Franke abbestellt. Die Nachbesetzung von Herrn Wolf als stellvertretender Betriebsleiter soll kurzfristig nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren erfolgen. Nach der einstimmigen Entscheidung des Rats wird Bürgermeister Klaus Geise heute dessen Glückwünsche überbringen.
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