Moderne Fahrzeuge sind fahrende Computer, die ständig Daten erheben, speichern und senden. Bisher wissen nur die Fahrzeughersteller, welche Daten das sind und wofür sie verwendet werden. Der ADAC als Verbraucherschützer fordert seit Jahren, dass die Kontrolle über diese Daten beim Autofahrer liegen und der Datentransfer transparent sein muss. Darüber hinaus plädiert er für eine EU-weit gesetzliche Regelung des Zugangs.

 

Untersuchungen des ADAC haben gezeigt, dass die von den Herstellern generierten Daten unter anderem Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Pkw und das Nutzungsprofil des Fahrers zulassen. Dem Verbraucher muss ermöglicht werden, allen Anbietern seiner Wahl freien Zugang zu den Daten im Auto zu erteilen. Die Sicherheit der Daten muss dabei ebenfalls gewährleistet sein.

 

„Beim vernetzten Fahrzeug ist ein freier, standardisierter und sicherer Zugang zu den im Auto generierten Daten essenziell: für die Wahlfreiheit der Verbraucher und für den Marktzugang unabhängiger Dritter. Damit fairer Wettbewerb möglich ist, muss eine technische Lösung für den Datenzugang auf EU-Ebene gesetzlich verankert werden“, so Thomas Burkhardt, ADAC Vizepräsident für Technik.

 

Der Zugang zu Fahrzeugdaten muss mehrere Grundprinzipien erfüllen: Es muss sichergestellt sein, dass Hersteller weder den Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer noch die vom Fahrzeughalter ausgewählten Dienstleister überwachen können. Weiter muss die neutrale Entwicklung neuer Dienste durch unabhängige Dritte gewährleistet werden und schließlich müssen unabhängige Dienstleister den Kunden auf den gleichen Kanälen erreichen wie der Hersteller selbst.

 

Der freie, vom Hersteller unabhängige Fernzugang zu den Fahrzeugdaten bildet für marktbeteiligte Dritte (Automobilclubs, andere Pannendienste, freie Werkstätten, Versicherer u.a.) die Voraussetzung, um innovative Telematikangebote und Dienste entwickeln oder – mit Blick auf die zunehmende Vernetzung von Fahrzeugen – bestehende Geschäftsmodelle weiterhin anbieten zu können.


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