Wer die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wahrnimmt, regelmäßig Sport treibt oder Kurse zu gesunder Lebensweise besucht, kann damit per Bonusheft punkten. Die gesetzlichen Krankenkassen belohnen Kontrollbesuche beim Arzt oder die Teilnahme an einem Gesundheitskurs, die im Heft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden, mit Geld oder Sachprämien. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten Bonusprogramme zur Förderung ihrer Gesundheit anzubieten. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig. Die versprochenen Prämien fallen auch nicht immer üppig aus. „Interessenten sollten die Teilnahmebedingungen eines Bonusprogramms vorher genau unter die Lupe nehmen und für sich prüfen, ob sich die Mühe für sie auszahlt“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Wer die vorgegebene Punktezahl nicht erfüllt, muss keine Nachteile befürchten. Die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen bleiben auch ohne Teilnahme an einem Bonusprogramm für alle gleich:
Aufwand sollte sich lohnen: Krankenkassen locken mit 30 bis zu 300 Euro pro Jahr, die Versicherte als Lohn für gesunderhaltene Zusatzmühen einstreichen können. Die versprochenen Prämien beziffern jedoch immer den maximalen und nicht den garantierten Ertrag. Um 100 Euro Prämie zu erhalten, müssen gesetzlich Versicherte den Besuch von vier bis zehn verschiedenen Arztterminen, Gesundheitskursen oder Fitnessveranstaltungen im Bonusheft nachweisen. 200 Euro gibt’s nur für fünf bis 15 Belege. Beim Studium des Bonusheftes können interessierte Teilnehmer überschlagen, welche Leistungsnachweise sie erbringen müssen, um eine Prämie ausgezahlt zu bekommen. Einen Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen – etwa Fitnesskurse – gibt’s nicht zum Nulltarif. Interessenten sollten am besten vorab mit ihrer Kasse klären, ob und welche Kurse von ihr finanziert oder bezuschusst werden.
Teufel steckt im Detail: Für Eltern und ihre Sprösslinge gelten oft unterschiedliche Regeln. Der Nachwuchs muss meistens weniger Nachweise sammeln und bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als Erwachsene. Manchmal werden mitversicherte Partner bei den Prämienzahlungen schlechter gestellt als das zahlende Mitglied. Bei einigen Kassen können Familien wählen, ob sie ihre Prämien einzeln oder im Verbund sammeln. Ob Geld, Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle Gesundheitsleistungen ausgehändigt werden sollen, muss allerdings bei einigen Kassen von vorneherein festgelegt werden.
Anmelden, sammeln und Fristen beachten: Um an ein Bonusheft zu gelangen, müssen sich Versicherte vorher telefonisch, online oder schriftlich bei ihrer Krankenkasse anmelden. Ein Bonusprogramm zum Nachweis von Check-ups, Impfungen oder Kursen läuft meistens ein Jahr. Wer erst gegen Ende eines Kalenderjahres zu sammeln beginnt, hat kaum eine Chance, sein Soll für die in Aussicht gestellten Boni zu erfüllen. Nicht alle Kassen lassen jedoch die Übertragung von gesammelten Punkten auf das Folgejahr gelten. Bei vielen Kassen ist der 31. März des auf den Sammelzeitraum folgenden Jahres der Stichtag, bis zu dem das abgestempelte Bonusheft vorgelegt werden kann. Fristende können jedoch auch Ende Januar oder Ende Juni sein. Die gutgeschriebenen Punkte sind jedoch nicht grenzenlos gültig. Jede Kasse legt individuell fest, bis wann das Guthaben eingelöst werden muss. Wer diesen Zeitraum überschreitet, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse das Programm automatisch beendet und die Boni streicht.
Geld- oder Sachprämien wählen: Einige Krankenkassen geben den Wert von Gesundheits-Check-ups oder für Trainings fürs Sportabzeichen gleich in Euro und Cent an. Bei anderen sammelt man Punkte, die gegen Haushalts-, Elektro- oder Fitnessartikel eingetauscht werden können. Grill, Yogamatte oder Kofferset, abgebildet im Leistungskatalog, haben jedoch meist nur Beispielcharakter. Krankenkassen können nicht nur das Sortiment, sondern auch die Spielregeln für ihr Bonusprogramm jederzeit ändern.
Bonus weg bei Kassenwechsel: Viele Kassen knüpfen ihre Prämienzahlung an eine ungekündigte Mitgliedschaft. Wer bei einem geplanten Kassenwechsel nicht auf seine Bonuszahlung verzichten will, sollte vor der Kündigung klären, bis wann er bei der alten Kasse bleiben muss, um an seine Prämie zu kommen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Bonusprogramme gibt es unter www.vz-nrw.de/bonusprogramme.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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