Können Mutter oder Vater Pflegeleistungen nicht selbst bezahlen, muss der Nachwuchs ran. In vielen Fällen können Kinder diese zusätzlichen Kosten untereinander aufteilen und gemeinsam stemmen. Doch manchmal muss das Sozialamt klären, wer für den Unterhalt aufkommen muss und vor allem: in welchem Umfang. Denn häufig steigen die Betroffenen gerade selbst erst nach Familienzeit wieder ins Berufsleben ein, versorgen noch eigene Kinder und müssen für ihr eigenes Alter vorsorgen.
Deshalb gibt es definierte Belastungsgrenzen. Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale informiert, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Eltern eingefordert werden kann. Wenn die Reserven einer pflegebedürftigen Person bis auf ein sogenanntes Schonvermögen aufgebraucht sind, fordert der Sozialhilfeträger von den Kindern Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen.
Denn gemäß den gesetzlichen Regeln muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er sich leisten kann. Andere Verpflichtungen, die eigene Altersvorsorge und ein angemessener Lebensbedarf dürfen nicht gefährdet werden. Zudem können Eltern ihren Anspruch bei erheblichen Verfehlungen verlieren. Wie Kinder von pflegedürftigen Eltern vorgehen sollten und welche Probleme sich im Einzelnen stellen können, zum Beispiel die Rückgabe von Schenkungen, erläutert der Ratgeber anschaulich mithilfe einer Beispielfamilie.
Der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber ist in der Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str. 5, 32756 Detmold und im Buchhandel erhältlich. Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
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