Die städtischen Finanzen unterliegen nahezu kontinuierlich starken Schwankungen. So wird im Haushalt der Stadt nach einem Überschuss in 2017 das Jahr 2018 wieder mit einem Verlust abschließen; für das laufende Jahr 2019 ist ebenfalls ein Defizit in Höhe von etwa 3,2 Mio. Euro eingeplant. Zur teilweisen Kompensierung des Fehlbetrages in 2019 sieht der Haushaltsplan 2019 u. a. Gewinn- bzw. Eigenkapitalabführungen des Eigenbetriebes Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung vor. Unter dem Punkt „Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen“ ist die Abführung für die BIG wie folgt eingeplant: Sonstige Finanzerträge BIG (Sachkonto 4691020) 250.000,00 €

 

Der Rat der Stadt Blomberg hat den Haushalt 2019 am 19.12.2018 verabschiedet und damit auch die Abführungen grundsätzlich befürwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sind vor der Entscheidung des Rates, das Eigenkapital zugunsten der Gemeinde zu vermindern, der Betriebsausschuss und Betriebsleitung zu hören. Die Betriebsleitung hat schriftlich Stellung zu nehmen. Die Betriebsleitung der BIG wurde von der Stadt Blomberg nun aufgefordert, den Betriebsausschuss in der Sitzung am gestrigen Mittwoch (26.06.2019) entsprechend zu unterrichten und anschließend dem städt. Kämmerer das Beratungsergebnis mitzuteilen sowie selber Stellung zu nehmen.

 

Das Eigenkapital der BIG beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 auf 21.007.910,23 €. Die Erfüllung der Aufgaben und die erforderliche Eigenkapitalausstattung werden durch die Entnahme nicht gefährdet. Liquidität ist in der erforderlichen Höhe vorhanden. Aus genannten Gründen wäre die angedachte Eigenkapitalabführung seitens der BIG vertretbar.

 

Für den Beschlussvorschlag: „Aufgrund der Einheitlichkeit des gesamtstädtischen Haushaltes stimmt der Betriebsausschuss BIG/STAFOB der Eigenkapitalabführung in Höhe von 250.000,00 € zur teilweisen Kompensierung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt 2019 zu.“ votierten neun Ausschussmitglieder bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung – somit beschlossen.


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