Einebnung von Grabstellen auf den Blomberger Friedhöfen.
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1988 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- und Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende […]