BVB-LogoIn Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Großenmarpe der Blomberger Versorgungsbetriebe wird im Zeitraum Mitte April bis Mitte Mai 2016 ein Markierungsversuch („Tracerversuch“) in der Marpe durchgeführt. Ziel des Versuchs ist die Klärung der Wechselwirkungen des Oberflächengewässers Marpe mit dem Grundwasserleiter, aus dem im Brunnen Großenmarpe Trinkwasser entnommen wird.

 

Bei dem Markierungsversuch wird im Oberlauf der Marpe der fluoreszierende Lebensmittel- und Kosmetik-Farbstoff Uranin in das Gewässerbett eingebracht. Anschließend wird am Brunnen beobachtet, wie schnell bzw. ob sich der Farbstoff im Grundwasser ausbreitet. Dieser Versuch, der durch die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH aus Detmold sowie die Ruhruniversität Bochum betreut und ausgewertet wird, ist nach Mitteilung von Herrn Peter Begemann, Geschäftsführer der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH, ein oft genutztes Mittel, um die Strömungsvorgänge in Grundwasserleitern zu bestimmen. Der Kreis Lippe und das zuständige Ordnungsamt sowie Feuerwehr und Polizei sind hier bereits informiert.

 

Der eingesetzte Farbstoff lässt sich mit modernen Analysenmethoden bis zu einer Konzentration von einem Billionstel Gramm pro Liter nachweisen. Eine solch niedrige Konzentration entspräche der Zuckerkonzentration, die man bei der Auflösung eines einzigen Zuckerwürfels in der Aabach-Talsperre erhalten würde. Die Konzentration, bei der der Farbstoffe gerade noch sichtbar ist, liegt bei einem Milliardstel Gramm pro Liter, was der Konzentration eines Zuckerwürfels in einem Öltanker entspricht. Falls es wider Erwarten während der Versuchsdurchführung zu einer vorübergehenden gelblichen Verfärbung der Marpe durch den eingebrachten Fluoreszenzfarbstoff kommen sollte, besteht nach Auskunft der betreuenden Fachleute keinerlei Anlass zur Besorgnis. Nachweislich vorliegender Untersuchungsergebnisse ist der eingesetzte Farbstoff gesundheitlich und gewässerökologisch vollkommen unbedenklich.

 

Das angestrebte Wasserschutzgebiet Großenmarpe soll neben der bereits bestehenden Kooperation mit der Landwirtschaft einen weiteren Beitrag zum Grundwasserschutz im Bereich Blomberg-Großenmarpe leisten. Durch die Ausweisung eines Schutzgebietes soll vor allem sichergestellt werden, dass bei einem möglichen Ausbau der nicht weit von dem Brunnen verlaufenden Landstraße L 758 Großenmarpe – Rote Kuhle alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz des Trinkwassers ergriffen werden.


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