CajusCaesar-800 Das gilt sowohl bei Investitionen als auch bei die Unterbringung von Asylbewerbern. Das entsprechende Gesetzespaket hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2015, erstmals beraten. Dazu gehört einerseits ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden sollen. Zudem sollen den Städten und Gemeinden im Jahr 2017 weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Sie sind seit dem Jahr 2013 zwar steigend, doch wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen zum Beispiel in die örtliche Infrastruktur häufig nicht finanzieren. Damit besteht die Gefahr, dass sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen weitere verfestigen.

Für die Unterbringung von Asylbewerbern will die Regierung in diesem und im nächsten Jahr die Städte und Gemeinden mit jeweils 500 Mio. Euro unterstützen.

Um diese Mehrausgaben zu finanzieren, ist ein Nachtragshaushalt notwendig. Danach steigen die Ausgaben des Bundes 2015 um 3,5 Mrd. Euro auf 302,6 Mrd. Euro. Darin ist auch festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Mrd. Euro des angekündigten Zehn-Mrd.-Euro-Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 gehen sollen.

Der größte Teil mit 4,35 Mrd. Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Mrd. Euro sind für den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Mio. Euro für die nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Mio. Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden. Neue Schulden werden trotzdem nicht gemacht, da höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind. Es bleibt also bei der ,,schwarzen Null“.

„Durch den Verzicht auf neue Schulden entstehen jetzt Spielräume, die für Investitionen sowohl des Bundes als auch in den Städten und Gemeinden genutzt werden sollen. Gerade in unseren Kommunen brauchen wir mehr Geld, um in Straßen, Breitbandausbau oder Kitas investieren zu können. Es muss aber auch deutlich gesagt werden, dass die Länder für die finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen verantwortlich sind. Dass der Bund in den letzten acht Jahren rund 80 Mrd. Euro zusätzlich den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt hat, ist nicht nur den niedrigen Zinsen und den hohen Steuereinnahmen zu zuschreiben. Denn auch die Länder haben die gleichen guten Bedingungen“, so der Haushaltspolitiker Cajus Caesar.


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