Einebnung von Grabstellen
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1985 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft sowohl Reihen- als auch Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind […]