Bauvorhaben Photovoltaikanlage abgelehnt.
Auf einem Nebengebäude des Grundstücks „Kurzer Steinweg 9“ sollte eine Photovoltaikanlage angebracht werden, ein entsprechender Antrag dazu ging bei der Verwaltung ein und wurde damit begründet, dass die hervorragend geeignete Dachfläche lediglich aus der Vogelperspektive einsehbar sei und das Stadtbild somit nicht stören würde. Das Vorhaben weicht jedoch von Regelungen der Gestaltungssatzung der Stadt Blomberg […]