Der Deutsche Bundestag hat am 29. November 2018, die Änderung des Grundgesetzes für die Umsetzung des DigitalPakt Schule auf den Weg gebracht. Im Bundesrat hat sich derweil abgezeichnet, dass die Ministerpräsidenten der Länder nicht zustimmen werden, sondern stattdessen den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Christian Haase MdB, erklärt dazu:

 

„Hier prallen die Interessen aufeinander: Die Schulen in unseren Kommunen brauchen das versprochene Geld, um mit den Fördermitteln des Bundes die Digitalisierung des Unterrichts voranbringen zu können. Gleichzeitig fürchten die Länder um den Verlust ihrer Kompetenz. Erwartungen sind geweckt und jetzt muss das Geld dort ankommen, wo es aus gutem Grund benötigt wird.

 

Die Länder sind für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen und die Ausstattung der Schulen mit Personal und Lernmittel zuständig. Hier können die Länder mit Hilfe des Bundes deutlich besser werden. Die Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c), mit der alle Kommunen von Investitionen des Bundes profitieren, ist für die KPV nur der zweitbeste Weg, um Bildungsinfrastruktur vor Ort zu fördern.

 

Für die KPV wäre ein Staatsvertrag mit klaren Verpflichtungen der Länder, Mittel des Bundes an die Kommunen 1 zu 1 weiterzuleiten, der bessere Weg. In jedem Falle muss es ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern geben und sichergestellt werden, dass Bundesmittel nicht einfach Landesprogramme ersetzen, sondern zusätzlich in die Bildungsinfrastruktur investiert wird.

 

Falls der Bund finanzielle Mittel den Kommunen bereitstellen möchte, kann er über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zielgenau die Kommunen stärken und mit den Ländern (als Kommunalaufsicht) die Verwendung der Mittel sicher vereinbaren. Mit ihrer Ablehnung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung treiben die Länder ein falsches Spiel auf dem Rücken der Kommunen. Wir erwarten, dass die Hängepartie zügig beendet wird.

 

Wir erwarten auch, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel zusätzlich vor Ort ankommen und dass die Kommunen mit den aus den angestrebten Investitionen erwachsenden Folgekosten nicht allein gelassen werden. Auch hier stehen die Länder in einer klaren Verantwortung.“ Die KPV-Bundesvertreterversammlung hat dazu einen Beschluss gefasst. Dieser steht unter https://kpv.de/blog/beschluss-digitalpakt-schule/ zum Download bereit.


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