Vor dem Hintergrund des Vorfalls in Gelsenkirchen, bei dem eine 92-jährige Frau zunächst für tot erklärt wurde, aber in den Räumlichkeiten eines Bestatters wieder aufgewacht ist, setzt sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für eine Verbesserung der Leichenschau ein.
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Wir werden den aktuellen Fall ohne jegliche Vorverurteilung mit den Mitteln des ärztlichen Berufsrechts untersuchen und prüfen, ob und was gegebenenfalls falsch gelaufen ist. Fehler eines einzelnen werden wir sanktionieren. Bestehende Fehler im System wollen wir abstellen.“
Windhorst weiter: „Unabhängig von einzelnen Vorfällen wollen wir die Leichenschau verbessern. Derzeit sind die Bedingungen für eine Leichenschau schwierig. Dazu bestand und besteht Kontakt zum Gesundheitsministerium in Düsseldorf.“
Im vorvergangenen Jahr haben die Ärztekammern in NRW im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bestattungsgesetzes eine Stellungnahme auch zur Leichenschau und Todesfeststellung abgegeben. Darin haben sie auf die bestehende Problematik der Leichenschau hingewiesen. Problematisch seien insbesondere Anforderungen wie die unverzügliche Untersuchung der unbekleideten Leiche vor Ort sowie die Ermittlung von Todesart und Todesursache. Die Ärztekammern sprechen sich für die Möglichkeit von Modellversuchen aus, die Qualität der äußeren Leichenschau zu verbessern sowie die hieraus abgeleiteten Erkenntnisse wie Todesursachenstatistik und Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern.
Windhorst abschließend: „Das Problem bei der Leichenschau ist nicht das übersehene Messer im Rücken, das dann die Schlagzeilen füllt. Das Problem sind die methodisch bedingten Unzulänglichkeiten durch die Verbindung von Todesfeststellung und Leichenschau mit der Erwartung, valide Angaben zur Todesursache machen zu können. Wir sind bereit, Modellvorhaben zur Verbesserung der Leichenschau mitzutragen. Dafür sollte ein angemessenes Budget in den Landeshaushalt eingestellt werden.“
Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe