In der Sitzung des Ausschuss Bauen und Umwelt am 9. September 2014, hatten die Mitglieder über die nachträgliche Genehmigung von Richtfunkantennen zu beraten. Der Beschlussvorschlag lautet „Den Bauanträgen wird zugestimmt. In Altendonop bleibt es bei dem 10-m-Mast.“ Vorangegangen erteilte der Vorsitzende Günther Borchard, Frau Elke Feldmann das Recht ihre damit im Zusammenhang stehende Beschwerde persönlich vortragen zu dürfen. Feldmann äußerte, dass es aus ihrer Sicht zu wenig Aufklärung gegeben habe. Erst war von 6m hohen Masten die Rede, später dann 8m, dann 10, am Ende wurden 12m hohe Masten aufgestellt. Mit dem willkürlichen Standort direkt vor ihrem Haus sei sie überhaupt nicht zufrieden, habe sie doch angeboten den Mast auf dem Haus aufbauen zu lassen.
Nach einer langen Verhandlungspause hat die Firma einfach einen 12-Meter-Mast direkt auf der Grenze installiert, dies sei genehmigungspflichtig. Da es diese Genehmigung nicht gegeben habe, handle es sich um einen rechtswidrigen Bau. Nach erfolgtem Hinweis kürzte die Firma Sewikom den Mast auf 12 Meter – dies führe letztlich zur Funktionslosigkeit. Die Topografie erfordere in unserer Region vermutlich 12m Höhe, eine Tatsache, die der Firma vermutlich bekannt gewesen ist. An das Sonderangebot der 12-m-Masten bzw. eine Falschlieferung glaube sie nicht und unterstellte der Firma letztlich Täuschung.
Feldmann warf die Frage auf, warum diese privatwirtschaftliche Firma überhaupt den Zuschlag erhalten habe. Von den entstehenden Kosten trägt 25% die Stadt, 25% der Kreis Lippe und 50% werden aus EU-Mitteln bereitgestellt. Sie hat bereits einen Anwalt beauftragt und diesen um Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Fachleute gehen, so Feldmann, davon aus, das der Immobilienwert um 20% sinken würde – in einigen Fällen sogar zur Unverkäuflichkeit der Immobilie führen kann. Sie bat die Verwaltung, die Bürger über Ihre Rechte aufzuklären.
Günther Borchard erklärte, dass die Beauftragung letztlich nicht durch die Stadt erfolgt sei und das in der Planung immer nur von 10-Meter-Masten die Rede gewesen sei. Insofern stellt die aktuelle Situation einen echten Magel dar.
Hans-Ulrich Arnecke (Grüne): „Wir waren ohnehin gegen die veraltete Technik und hatten unsere Bedenken im Hinblick auf Elektrosmog geäußert. Diese ungesetzliche Maßnahme nun rückwirkend zu nenehmigen, damit tun wir uns schwer. Andererseits haben die Anwohner offenbar weniger Befürchtungen – wir werden somit zustimmen, jedoch mit einem dummen Gefühl im Magen.“
Auch Stephan Sauer (SPD) erklärte, dass die Stadt nur bei zwingenden Gründen, die hier nicht gegeben seien, handeln könne und er nur ungern zustimmen wird. Marin Stork (FBvB) pflichtete ihm bei: „Die ausgeführten Arbeiten im Nachhinein zu legalisieren kann auch ich nur mit einem unguten Gefühl.“
Rechtsanwalt Jörg Kleinsorge (CDU) brachte es auf den Punkt: „Wenn der Kreis Lippe etwas genehmigt, dann können wir als Kommune unsere Zustimmung nur schlecht verwehren. Es war schon häufig so, dass Klagen auf Schadensersatz erfolgreich waren.“, und meinte damit eventuelle rechtliche Schritte der Firma Sewikom sofern der Ausschuss dem o.g. Beschlussvorschlag nicht zustimmen würde.
Dem Beschlussvorschlag, wie hätte es auch anders sein sollen, wurde einstimmig zugestimmt.
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